Walliser Staatsratswahlen - Kein zweiter Wahlgang – Stille Wahl

Medienmitteilung Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Walliser Staatsratswahlen - Kein zweiter Wahlgang – Stille Wahl

Nach der Wahl von Franziska Biner im ersten Wahlgang am Sonntag 2. März 2025, werden Christophe Darbellay, Stéphane Ganzer, Mathias Reynard und Franz Ruppen stillschweigend in den Walliser Staatsrat für die Legislaturperiode 2025-2029 gewählt. Da die Zahl der Kandidaturen die Zahl der zu besetzenden Mandate nicht übersteigt, wird es am 23. März 2025 keinen zweiten Wahlgang geben.

In der ersten Runde der Staatsratswahl am Sonntag, 2. März, erreichte Franziska Biner das absolute Mehr. Damit wurde sie im ersten Wahlgang gewählt.

Die weiteren Kandidaten platzierten sich in folgender Reihenfolge:

  • Christophe Darbellay
     
  • Mathias Reynard
     
  • Franz Ruppen
     
  • Stéphane Ganzer
     
  • Emmanuel Revaz.

Sie haben nicht das absolute Mehr erhalten. In diesem Fall wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, ausser bei stiller Wahl, das heisst wenn die Zahl der Kandidaturen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt.

Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen für den zweiten Wahlgang der Staatsratswahl war auf Dienstag, den 4. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei festgelegt. Da die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Mandate nicht übersteigt, findet der zweite Wahlgang nicht statt. Somit werden Franz Ruppen, Mathias Reynard, Christophe Darbellay und Stéphane Ganzer, in der Reihenfolge der Einreichung der Listen, stillschweigend in den Staatsrat für die Legislaturperiode 2025-2029 gewählt.

Zur Erinnerung: Der Staatsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Gemäss Art. 52 der Kantonsverfassung wird eines von ihnen aus den Wählerinnen und Wählern der Bezirke Goms, Brig, Visp, Raron, Leuk (Oberwallis) ernannt, eines aus den Wählern der Bezirke Siders, Sitten, Ering, Gundis (Mittelwallis) und eines aus den Wählern der Bezirke Martinach, Entremont, Saint-Maurice und Monthey (Unterwallis). Die zwei anderen werden aus sämtlichen Wählern des Kantons ernannt. Jedoch darf pro Bezirk nicht mehr als ein Staatsrat ernannt werden.

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