menu
Jahresberichte der Staatsanwaltschaft
Jahresberichte der Staatsanwaltschaft
Artikel 25 des Gesetzes über die Rechtspflege (RPflG) sieht vor, dass die Generalstaatsanwältin durch den Staatsrat dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erstattet.
Folgende Themen werden behandelt:
- die interne Organisation;
- die allgemeinen Weisungen;
- die Zahl und die Art der abgeschlossenen und der hängigen Fälle sowie die Arbeitslast der einzelnen Einheiten;
- die Bearbeitungsdauer der Fälle;
- den Einsatz von Personal sowie von Finanzmitteln und bestehender Infrastruktur;
- die Anzahl und den Ausgang der eingereichten Beschwerden gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft.