Klageanmeldung beim kantonalen Arbeitsgericht einreichen
Bevor Sie einen vereinfachten Antrag an das kantonale Arbeitsgericht stellen, müssen Sie zwingend die Schlichtungsbehörde angerufen haben, um zu versuchen, die Angelegenheit gütlich zu regeln.
Nach dem Scheitern des Schlichtungsversuch stellt die Schlichtungsbehörde eine Klagebewilligung aus, welche drei Monaten gültig ist. Während dieser drei Monate haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Klageanmeldung beim kantonalen Arbeitsgericht einzureichen, welcher die Klagebewilligung beizulegen ist.