Ein Gesuch vor der Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis hinterlegen

Bevor Sie die Schlichtungsbehörde anrufen, um ihre Forderungen geltend zu machen, raten wir Ihnen, mit unserem Bereitschaftsdienst juristischer Auskünfte Kontakt aufzunehmen. Sie können sich ebenfalls ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten in unsere Büros begeben.

Das Ziel des Schlichtungsverfahrens besteht darin, unnötige Verfahren zu vermeiden, die Zeit in Anspruch nehmen und kostspielig sind (Prozesskosten).

Contact

Service de protection des travailleurs et des relations du travail

Rue des Cèdres 5
1951 Sion

Permanence juridique

027 606 74 00
Horaire d'ouverture du guichet
Du lundi au vendredi
09h00 - 10h45
Renseignements téléphoniques Droit du Travail
Du lundi au vendredi
09h00 - 10h45
14h00 - 16h00