Warum ein Gesetz über das Klima?
Für den rasch fortschreitenden globalen Klimawandel sind die durch menschliche Aktivitäten verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Als Bergkanton ist das Wallis stark von den Folgen dieses Wandels betroffen.
Um den Auswirkungen des Klimawandels auf seinem Gebiet vorzubeugen und um sie zu verringern, will der Kanton Wallis ein Gesetz über das Klima.
Dieses Gesetz gibt dem Kanton die Mittel in die Hand, um die CO2-Neutralität anzustreben. Es ermöglicht ihm insbesondere, Unternehmen, die Landwirtschaft, Gemeinden und Privatpersonen bei ihren Bemühungen, die Treibhausgase zu reduzieren und sich an den Klimawandel anzupassen, finanziell zu unterstützen.
Das Gesetz dient als Ergänzung zu den bereits existierenden sektoriellen Rechtsgrundlagen in den Bereichen der Energie, dem öffentlichen Verkehr, der Mobilität, dem Naturschutz und den Naturgefahren.
Das Gesetz kann hier eingesehen werden.
Mit seinem Klimagesetz möchte der Staat Wallis den Schutz der Bevölkerung verstärken und seinen Beitrag an der Verpflichtung leisten, welche die Schweiz mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens eingegangen ist, namentlich die Treibhausgasemissionen durch starke Massnahmen zu reduzieren.
Warum ein Gesetz über das Klima?
Unterstützung der Bevölkerung
Ziele des Kantons Wallis
Verminderung, Anpassung und Schutz
Umsetzung
Klimaaktionsplan und -programm (in Erarbeitung)
Finanzielle Auswirkungen
Klimareserve, weder Abgaben noch Steuern
Interkantonale Plattform fürs Klima
Auf der Plattform finden sich Artikel über die verschiedenen klimatischen Phänomene, die kantonalen Klimapläne, Erfahrungsberichte, innovative Projekte, praktische Tools, Quiz, Veranstaltungen und sogar Wettbewerbe.
Informationsplattform der Fachstellen für Energie und Umwelt
Mehr als 500 praktische Ratschläge zu den Themen Energiesparen und Umweltschutz.
Auswirkungen des Klimawandels
In der Schweiz verläuft die Klimaerwärmung doppelt so schnell als auf globaler Ebene. Aufgrund ihrer geographischen Lage hat sich die durchschnittliche Temperatur seit 1864 um 2°C im Vergleich zu den globalen 1°C erhöht. Dabei trifft die Klimaerwärmung das Wallis besonders stark.
Falls nichts unternommen wird, könnte bis 2060 die Durchschnittstemperatur im Wallis im Vergleich zur Zeitspanne 1981-2010 um weitere 3°C steigen.
Der Klimawandel hat wichtige Auswirkungen auf alpine Kantone:
- Häufigere und heftigere Gewitter und Stürme
- Gletscherschmelze
- Überschwemmungen, Erdrutsche, Murgänge
- Starke Abnahme der Schneefälle
- Wärmere und trockenere Sommer
- Verbreitung neuer Krankheiten
- Ausbreitung exotischer Arten
Diese Klimaveränderungen verursachen höhere Gesundheitskosten, führen zu Schäden an der Infrastruktur (Strassen, Brücken und andere) und niedrigeren Erträgen in Wirtschaftssektoren wie Tourismus und Landwirtschaft und bedrohen das Gleichgewicht des Ökosystems und der Biodiversität.
Ziele des Kantons Wallis
Das Klimagesetz verankert die klimatischen Herausforderungen in den Regierungsaufgaben. Es setzt ehrgeizige Ziele für den Kanton Wallis:
- Erreichen von 0 direkten Nettoemissionen bis 2040
- indem die direkten Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 50% und bis 2040 um 32% gesenkt werden;
- durch die Entwicklung natürlicher und technischer Kohlenstoffsenken, um die verbleibenden 18% der Emissionen zu absorbieren;
- die Anpassungsfähigkeit des Kantonsgebiets an den Klimawandel zu erhöhen;
- Massnahmen in den Bereichen Governance, Unterstützung für Gemeinden, Kreislaufwirtschaft, Information und Bildung einzuführen, um den Übergang zu begleiten.
Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Massnahmen, durch die diese Ziele erreicht werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Staatshaushalt und eine Klimareserve.
Weil die globale Erwärmung in den Alpenregionen doppelt so stark ist als in anderen Regionen, möchte der Kanton Wallis sein politisches Handeln durch ein Klimagesetz mit ehrgeizigen Zielen einrahmen.
Umsetzung
Um die im Gesetz festgelegten Ziele zu erreichen, kann der Kanton verschiedene Arten von Unterstützungs- und Fördermassnahmen ergreifen:
- Minderungsmassnahmen (Reduktion der Treibhausgasemissionen und Erhöhung der negativen Emissionen), wie z.B. Unterstützungen für kurze Wirtschaftskreisläufe, Dekarbonisierung von KMU oder des öffentlichen Verkehrs;
- Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie z. B. Unterstützung für die Wasserwirtschaft, die Anpassung von Kulturen, die Forstsortierungen oder die Bekämpfung von Wärmeinseln
- Querschnittsmassnahmen, u. a. durch Ausbildung, Sensibilisierung und Forschung.
Diese Massnahmen werden im Klimaaktionsprogramm detailliert beschrieben. Sie dienen der Umsetzung der strategischen Leitlinien und sektoralen Ziele, die im kantonalen Klimaplan festgelegt sind.
Kantonaler Klimaplan
Der kantonale Klimaplan legt die Klimastrategie der Regierung fest. Er enthält unter anderem die klimatische Bestandsaufnahme, die sektoralen Ziele, die strategischen Handlungsschwerpunkte, die zuständigen Behörden und eine Schätzung der durch den Klimawandel verursachten finanziellen Auswirkungen. Er wird in Absprache mit den lokalen Akteuren ausgearbeitet und umgesetzt.
Der kantonale Klimaplan wird vom Staatsrat verabschiedet, nach Anhörung der zuständigen Kommissionen des Grossen Rates, die Änderungen vorschlagen können. Er wird mindestens alle vier Jahre überprüft.
Aktionsprogramm Klima
Das Aktionsprogramm Klima definiert die Massnahmen, mit denen die Ziele des kantonalen Klimaplans erreicht werden sollen. Es legt die Fristen für die Umsetzung der Massnahmen, die Schätzung der notwendigen finanziellen Mittel, die Auswirkungen in Vollzeitäquivalenten sowie die Indikatoren für die Überwachung und Bewertung fest. Er wird jedes Jahr überprüft.
Die Finanzierung der einzelnen Massnahmen des Klimaaktionsprogramms wird vom Grossen Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens beschlossen. Auch die Auswahl der prioritären Massnahmen und der Indikatoren liegt in der Kompetenz des Parlaments.
Das Klimagesetz ist ein Rahmengesetz, das lediglich die Tür für Anreize, Unterstützung und Fördermassnahmen öffnet, insbesondere für Unternehmen, Landwirte, Gemeinden und Privatpersonen. Es kann nicht zu Verboten führen.
Allfällige Verbote und Einschränkungen können erst nach der Revision von sektoriellen Gesetzen erfolgen, wenn dies der Wille des Kantonsparlaments ist.
Finanzielle Auswirkungen
Die Ausgaben des Kantons, die bereits für die Reduktion von Treibhausgasen oder für die Anpassung an den Klimawandel aufgewendet werden, belaufen sich auf schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.
In der Klimastrategie der Schweiz schätzt der Bund die jährlichen Mehrkosten zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens auf durchschnittlich 2,4 Milliarden Franken pro Jahr (ca. 0,3% des BIP) für die Schweiz. Dies entspricht in etwa dem vom Kanton Wallis geschätzten Betrag von ca. 70 Millionen Franken pro Jahr. Diese erste Schätzung beruht auf einem Katalog von Ideen, die aus Workshops mit lokalen Akteuren im Jahr 2021 hervorgegangen sind.
Diese Investitionen zielen insbesondere darauf ab, Anreize zu schaffen, um Unternehmen, Landwirte, Gemeinden und Privatpersonen bei ihren Bemühungen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich an den Klimawandel anzupassen, finanziell zu unterstützen. Sie werden vom Staatsrat priorisiert und müssen vom Grossen Rat abgesegnet werden.
Das Gesetz sieht auch die Bildung einer Klimareserve vor, um bestimmte wichtige, zeitlich begrenzte Projekte zu finanzieren, die den nötigen Anstoss zur Erreichung der Klimaziele geben sollen. Die Klimareserve, die mit einem Anfangsfonds von 100 Millionen Franken ausgestattet ist, wird durch Haushaltsmittel oder durch die auf dem Konto erzielten Überschüsse gespeist. Die Entnahmen aus der Reserve werden vom Grossen Rat genehmigt.
Das Gesetz sieht keine neuen Abgaben oder Steuern vor.
Jetzt handeln bedeutet mittelfristig sparen.
Die Kosten der Untätigkeit übersteigen die notwendigen Investitionen beträchtlich. Sie würden sich auf 2.5 % des BIPs belaufen, was 500 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Dabei sind diese Zahlen vermutlich eine Unterschätzung. Tatsächlich ist das Wallis aufgrund seiner Geographie Naturgefahren besonders stark ausgesetzt. Deswegen müssen noch höhere Kosten infolge Untätigkeit erwartet werden. Zudem würden zahlreiche Bereiche betroffen sein. Untätigkeit führt unter anderem zu zusätzlichen Kosten für Energie zur Klimaanlagen, zur Pflege von Wäldern, zu geringeren landwirtschaftlichen Erträgen und einer geringeren Arbeitsproduktivität.
Im Gegensatz dazu haben Investitionen in den Klimaschutz sehr vorteilhafte lokale wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus verringern sie die Abhängigkeit von importiertem Gas und anderen fossilen Energieträgern.
Wo stehen wir momentan?
Ein Inventar der Treibhausgasemissionen für das Gebiet des Kantons Wallis wurde erarbeitet. Die erste CO2-Bilanz weist Gesamtemissionen von 5.5 Tonnen CO2äq auf. Dies entspricht 16.2 Tonnen pro Jahr pro Einwohner. Sie ist hier einsehbar. Dies entspricht dem oberen Schweizer Durchschnitt.
Diese Treibhausgasemissionen sind hauptsächlich zurückzuführen auf:
Es handelt sich dabei um im Wallis entstandene Emissionen (direkte Emissionen) und um importierte Emissionen durch den Kauf von im Ausland oder ausserkantonal produzierter Güter und Dienstleistungen (indirekte Emissionen). Um bis 2040 eine Klimaneutralität beim CO2-Ausstoss zu erreichen, müssten die gesamten Treibhausgasemissionen in diesem Jahr weniger als 2 Tonnen pro Kopf betragen.
Bei der Analyse der klimabedingten Risiken haben sich drei Bereiche herauskristallisiert, die vom Klimawandel besonders betroffen sind. Dazu gehören das Wassermanagement, der Bodenschutz und der Umgang mit der Biodiversität. Diese natürlichen Ressourcen sind sowohl für die Anpassung als auch für die Reduktion des Treibhausgasausstosses von grösster Bedeutung.
Wie handeln?
Wir alle sind auf die eine oder andere Weise vom Klimawandel betroffen (Dürre, Hitzewellen, heftige Gewitter, Naturgefahren, Krankheiten usw.).
Nur gemeinsam werden wir die klimatische Herausforderung meistern, aber jeder und jede kann persönlich bereits etwas tun, um die eigenen Auswirkungen auf das Klima zu verringern. Diese Videos zeigen Handlungsmöglichkeiten auf.
Richtig handeln: die Ernährung
Richtig handeln: der Stromverbrauch
Richtig handeln: die Mobilität
Richtig handeln : die Biodiversität
Richtig handeln : der digitaler Konsum
Richtig handeln : die Heizung
Wie steht es um den Staat Wallis?
Ein Inventar der Treibhausgasemissionen wurde gezielt für die Kantonsverwaltung erarbeitet. Es kann hier eingesehen werden.
Die Hauptemissionsquellen (mehr als 55 %) stehen im Zusammenhang mit Investitionsgütern, namentlich dem Bau von Gebäuden und Strasseninfrastrukturen sowie der Anschaffung neuer Fahrzeuge. Dazu gehört auch der Import von Materialien für den Bau der Autobahn A9. Mehr als 15 % der Gesamtemissionen der kantonalen Verwaltung entfallen auf den Berufsverkehr und fast 13 % auf den Pendelverkehr.
Der Staat Wallis möchte bei der Umsetzung der Klimaziele eine Vorbildfunktion einnehmen. So sieht das Klimagesetz vor, dass die kantonale Verwaltung bis 2035 die direkten Netto-Null-Emissionen erreicht. Daneben wird sie ihre indirekten Emissionen bis 2035 um 30 % reduzieren.
Nebst den laufenden Massnahmen hat er beschlossen, falls es zweckdienlich ist, Photovoltaikanlagen auf allen neuen Dächern der Kantonsverwaltung zu installieren. Ausserdem stellte er über einen Zeitraum von fünf Jahren zehn Millionen Franken für die Nachrüstung bestehender Gebäude bereit. Weitere Massnahmen umfassen die energetische Sanierung von Gebäuden, die Elektrifizierung der Fahrzeuge, die Umsetzung eines Mobilitätsplans für die Verwaltung und weitere.
Le climat en capsules
Die Videoreihe " Le climat en capsules" lässt akademische Experten zu klimabezogenen Fragen zu Wort kommen. Sie wurde von der Coord21 (coord21.ch), dem Verband der öffentlichen Körperschaften, die sich für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen, und der Universität Lausanne (UNIL) erstellt. Untertitel sind auf Deutsch und Französisch verfügbar.
Capsule 1 : Le dérèglement climatique menace-t-il la Suisse ?
Capsule 2 : Quels sont les principaux secteurs d’émissions de gaz à effet de serre en Suisse ?
Capsule 3 : Quelle responsabilité pour la Suisse dans le dérèglement climatique mondial ?
Capsule 4 : La neutralité carbone est-elle un objectif incontournable ?
Capsule 5 : Quels sont les mécanismes et les limites de la compensation carbone ?
Capsule 6 : La crise climatique va-t-elle au-delà du CO2 ?
Dokumente
Bemerkung
Um Verwirrung zu vermeiden, wurden die externen Expertenberichte, die als Anregung für die Ausarbeitung des Klimaplans des Kantons Wallis erstellt wurden, von diesen Seiten entfernt. Diese Dokumente sind nicht Bestandteil des kantonalen Klimaplans. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit den betroffenen Akteuren ausgearbeitet und den zuständigen Kommissionen des Grossen Rates unterbreitet. Wie im Klimagesetz vorgesehen, wird er die strategischen Stossrichtungen und die Ziele für die einzelnen Sektoren enthalten. Die detaillierten Massnahmen wiederum werden im Klimaaktionsprogramm festgehalten und müssen vom Grossen Rat verabschiedet werden.