Prévention des accidents majeurs (OPAM)

Unsere Dienststelle ist mit den Risikoermittlungen gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV, SR 814.012) beauftragt, die sich in Industrien, Freizeiteinrichtungen oder auf den Verkehrsachsen mit der Gegenwart von gefährlichen Substanzen in grosser Menge ergeben können.

Unsere Dienststelle analysiert die Relevanz der Unfallszenarien, welche durch die Inhaber abgeschätzt wurden sowie die Folgen für die Bevölkerung und die Umwelt und schliesslich aud die Wirksamkeit der Sicherheitsmassnahmen, welche umgesetzt wurden, um den Einfluss eines Unfalles zu begrenzen.

Gefahrenguttransporte

Im speziellen Bereich des Gefahrguttransports ist die DAA für die Umsetzung der Verordnung über Gefahrgutbeauftragten (GGBV) verantwortlich, die vorsieht, dass Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Straße oder Schiene transportieren - sowie diejenigen, die Verpackungs-, Abfüll-, Versand-, Be- und Entladevorgänge im Zusammenhang mit solchen Transporten durchführen - über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Unfälle zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die von der GGBV vorgesehene Ausbildung auch als Sonderausbildung im Sinne der Artikel 6 und 7 der VUV gilt.