Monate ohne Lehrbetrieb bei Beginn der Ausbildung (mit einem validierten Berufsprojekt)
Die Kandidaten, welche eine berufliche Grundausbildung beginnen möchten und noch keinen Lehrbetrieb gefunden haben, können die Berufsfachschule unter gewissen Bedingungen beginnen und müssen den untenstehenden administrativen Prozess durchlaufen.
Aufgrund einer Lehrvertragsauflösung
Für Lernende, welche den Lehrvertrag während ihrer Ausbildung aufgelöst haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kurs, während drei Monaten ab Auflösungsdatum, fortzusetzen. Verschiedene Partner können je nach Thematik Unterstützung bieten.
Partner:
Anlaufstelle für Berufsbildung (AFB)
Von Seiten der DB, steht die AFB in der oben benannten 3 Monatsfrist, bei Schwierigkeiten in der Berufsfachschule oder in den ÜK zur Verfügung sowie für Koordinierungsarbeiten zu weiteren Unterstützungsmassnahmen der Berufsbildung.
Tel. 027 606 42 70 und 027 607 28 01
Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Nach einer Lehrvertragsauflösung, kann sich die betroffene Person beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Diese Option wird von Seiten der DB empfohlen, für die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt und um finanzielle Beitragslücken zu vermeiden.
Tel. 027 606 94 50
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSL)
Infolge einer Lehrvertragsauflösung, beim Wunsch einer beruflichen Neuorientierung oder der Planung und Umsetzung einer Zwischenlösung/Überbrückungszeit steht die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung mit Information und Beratung unterstützend zur Seite (kostenlos und vertraulich)
Informationen zu offenen Lehrstellen:
www.berufsberatung.ch, 027 606 95 70
Plattform T1 (PT1) Jugendliche ohne Lösung (zwischen 15 und 25 Jahren)
Die Plattform T1 steht für die Unterstützung bei der Realisierung eines Folgeprojektes auf Sekundarstufe II zur Verfügung.
Tel. 027 607 28 01
Unité de soutien en formation professionnelle USFP
1951 Sion