Medienkonferenzen Dienststelle für Sozialwesen

Bedarfsanalyse für Menschen mit Behinderungen und Studie über die Unterstützung von Menschen mit Autismus

Die Dienststelle für Sozialwesen hat eine Bedarfsabklärung für Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2025-2028 durchgeführt. Es geht darum, die Anzahl der benötigten Plätze in Institutionen zu bestimmen, um die Ressourcen und Investitionen für die kommenden Jahre zu planen. Diese Evaluation wird von einer Studie über die Betreuung von Erwachsenen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begleitet. Die diesbezüglichen Empfehlungen werden es ermöglichen, Betreuungsmassnahmen für diese Personen zu entwickeln, Fachkräfte zu schulen, Interventionen zu koordinieren und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Zudem wurde eine Online-Umfrage direkt bei Menschen mit Behinderungen durchgeführt, um sie in Entscheide einzubeziehen und ihre Bedürfnisse besser zu erfassen.

Um Menschen mit Behinderungen in den nächsten Jahren bestmöglich zu unterstützen, will das DGSK insbesondere folgende Massnahmen verstärken:

  • die Begleitung von Menschen mit Autismus;
  • die Autonomie und Wahlfreiheit im Bereich Wohnen;
  • die Förderung der Inklusion und der Wahlfreiheit im Bereich der Arbeit oder der Tagesbeschäftigung.

Zu diesem Zweck führte es eine Analyse und Planung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, eine Studie über die Unterstützung von Menschen mit Autismus und eine Online-Umfrage unter den Betroffenen durch.

Erwachsene, die mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) leben

Die Begleitung von Personen, die mit einer Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) leben, war Gegenstand eines Berichts, den das DGSK bei der Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit in Lausanne (HETSL) in Auftrag gegeben hat. Ziel war es, einerseits eine Bestandesaufnahme der bestehenden Angebote zu erstellen und andererseits Empfehlungen zu erhalten, wie die Betreuung der Betroffenen verbessert werden kann.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die grosse Vielfalt der angetroffenen Situationen eine Serie von spezifischen Massnahmen erfordert, dass aber die Schaffung einer zentralen Institution für Menschen mit ASS nicht angemessen ist. Vier Institutionen haben bereits ein autismusspezifisches Betreuungskonzept entwickelt und bieten sehr zielgerichtet Leistungen an.

Die wichtigsten aus dem Bericht hervorgegangenen Empfehlungen sind:

  • weitere Unterstützung der Entwicklung spezialisierter Leistungen, insbesondere durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Fragen im Zusammenhang mit ASS, und dem Ausbau der ambulanten Begleitung von Betroffenen;
     
  • Entwicklung neuer Leistungen, die es ermöglichen, den gesamten Bedarf an lebenslanger Begleitung abzudecken;
     
  • Entwicklung eines koordinierten Begleitungssystems zwischen allgemeinen und spezifischen Leistungen;
     
  • Durchführung von Sensibilisierungsaktionen für die Öffentlichkeit in Bezug auf Autismus.

Bedarfsabklärung

Der Bericht über die Bedarfsabklärung und die Planung des Angebots an Dienstleistungen in Institutionen für Menschen mit Behinderung, einer Abhängigkeit oder in einer schwierigen sozialen Lage hat zum Ziel, die Entwicklung der Anzahl Plätze in Unterkünften und Werkstätten für die nächsten vier Jahre zu planen. Bei dieser Planung wird der gesamte Bedarf berücksichtigt.

Es sollen 87 Unterbringungsplätze geschaffen werden, zusätzlich zu den 26 neuen Plätzen, die sich bereits im Bau befinden. Bei den Beschäftigungsplätzen würden 192 zusätzliche benötigt, die zu den 31 Plätzen hinzukommen, die derzeit geschaffen werden. Auch die Entwicklung ambulanter Massnahmen für den Verbleib zu Hause, die berufliche Integration sowie die Aufnahme in temporären Betreuungseinheiten soll verstärkt werden.

Die Deckung des gesamten ermittelten Bedarfs würde Investitionskosten von 59.6 Millionen Franken verursachen, wovon 44.7 Millionen zu Lasten des Kantons gehen. Die Subventionen für den Betrieb würden für die untersuchte Planungsperiode um insgesamt 24.5 Millionen Franken ansteigen. Die Dienststelle für Sozialwesen wird daher eine Priorisierung vornehmen, die sich nach den verfügbaren Budgets richtet.

Die Bedarfsermittlung wurde in Zusammenarbeit mit den Institutionen und zum ersten Mal auch mit den betroffenen Organisationen durchgeführt. Um dieser quantitativen Planung eine qualitative Dimension hinzuzufügen, wurden zwei Diskussionsrunden mit den betroffenen Institutionen und Organisationen durchgeführt.

Umfrage bei Menschen mit Behinderungen

Im November 2024 wurde zum ersten Mal eine grosse Online-Umfrage direkt bei Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Mehr als 1’300 Fragebögen wurden zurückgesandt. Ziel war es, die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen zu den Themen Wohnen, Betreuung, Freizeit oder auch Arbeit zu erfahren um, diese direkt in die durchgeführten Analysen einfliessen zu lassen.

Die Ergebnisse wurden von der kantonalen Koordinationsstelle für Fragen im Bereich der Behinderung analysiert. Die Befragten waren mehrheitlich mit den Leistungen zufrieden. Der Paradigmenwechsel, der von der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getragen wird und auf die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen abzielt, wird von den Befragten bestätigt. Der Wunsch, seinen Lebensort selbst zu wählen und in seiner Wohnung bleiben zu können, sowie das Bedürfnis, einen Arbeitsplatz zu finden und eine Anerkennung für die Durchführung einer Tätigkeit, auch in den Werkstätten, zu erhalten, sind Ergebnisse der Umfrage. Es werden verschiedene Stolpersteine genannt, wie die Finanzierung ambulanter Dienstleistungen oder das begrenzte Entlastungsangebot für Angehörige. Diese Ergebnisse befinden sich derzeit in der Vernehmlassung, damit Empfehlungen zuhanden des Departements abgegeben werden können.