Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Finanzielle Unterstützung für die Zahnpflege - Konkrete Hilfe für 2300 Walliser Familien

Infolge der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Familienzulagengesetz können seit dem 1. Januar rund 2300 Familien eine Rückerstattung ihrer Zahnarztkosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Franken pro Jahr beantragen. Die Begünstigten wurden über ihr Recht informiert und gebeten, der kantonalen Ausgleichskasse eine Kopie der Rechnungen für die im Jahr 2025 durchgeführten Behandlungen zu übermitteln. Diese finanzielle Unterstützung ist Teil eines Massnahmenpakets zur Förderung einer guten Zahngesundheit und Mundhygiene der Walliser Bevölkerung. Weitere Massnahmen, wie die Einrichtung einer zahnärztlichen Sprechstunde zu Beratungszwecken oder die Einführung einer zahnärztlichen Untersuchung bei Eintritt in ein Pflegeheim, werden demnächst umgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2025 können rund 2300 Familien im Wallis mit bescheidenem Einkommen finanzielle Unterstützung durch die Rückerstattung ihrer Zahnarztkosten erhalten. Diese Unterstützung, die zu 70 % vom Kanton und zu
30 % von den Gemeinden finanziert wird, folgt auf die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen, die vom Grossen Rat im März 2024 verabschiedet wurde. Eine Million Franken ist für diese neue kantonale Beihilfe zur Rückerstattung von Rechnungen für Zahnbehandlungen bis zu einem Höchstbetrag von 500 Franken pro Jahr und Familie vorgesehen.

Die potenziellen Begünstigten, das heisst die einkommensschwächsten Familien, die vom Kantonalen Familienfonds profitieren, wurden automatisch über die Möglichkeit informiert, ihre Zahnarztkosten geltend zu machen. Die betroffenen Haushalte wurden gebeten, eine Kopie der Rechnungen für Behandlungen im Jahr 2025 über ein Online-Formular einzureichen. Bisher sind bei der Walliser Ausgleichskasse (KAKVs) fast 60 Anträge eingegangen und die ersten Rückerstattungen werden in Kürze erfolgen. Für Behandlungen, die vor 2025 durchgeführt wurden, besteht kein Anspruch auf eine Unterstützung. Die KAKVs steht für Fragen zur Verfügung und unterstützt die Begünstigten bei ihren Anträgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website (www.ahvwallis.ch).

Gezielte ergänzende Massnahmen

Parallel dazu werden verschiedene Massnahmen zur Förderung der Zahngesundheit und Mundhygiene umgesetzt. Aufgrund der Änderung der Verordnung über Gesundheitsförderung und Krankheits- und Unfallverhütung werden nun 40 % der Zahnerhaltungskosten für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren (bisher 16 Jahren) von den Gemeinden übernommen. Motivations- und Schulungsveranstaltungen, werden von zahnärztlichen Assistentinnen ab dem Schuljahr 2025-2026 bis Ende der Orientierungsstufe durchgeführt.

Ein Pilotprojekt, dessen Ergebnisse werden bis Ende des ersten Quartals 2025 erwartet, wurde in drei Institutionen des Kantons durchgeführt, um die Zweckmässigkeit der Einführung einer zahnärztlichen Beratung für Bewohnerinnen und Bewohner bei ihrem Eintritt in ein Pflegeheim zu evaluieren. Ausserdem wird im Laufe des Jahres ein Pilotprojekt für einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst gestartet, der Patientinnen und Patienten berät und sie an die verschiedenen vorhandenen Hilfsangebote verweist.

Alle diese Massnahmen zielen auf Bevölkerungsgruppen ab, bei denen das Risiko besteht, dass sie aus finanziellen Gründen, aber auch aufgrund ihrer persönlichen Situation, ansonsten auf zahnärztliche Versorgung verzichten würden.

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