31.03.2025 2210 Beiträge für anerkannte Formen der gebunden Selbstvorsorge des Steuerpflichtigen Beiträge von Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden an anerkannte Vorsorgeformen im Sinne von Art. 82 BVG sind abzugsfähig. Rechtsgrundlage Bundesgesetz über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Art. 82. Gleichstellung anderer Vorsorgeformen (Externer Link)