Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts ist zuständig, wo das Bundesrecht und das kantonale Recht sie für zuständig erklären, nämlich in den Bereichen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Beiträge, Alters-, Witwen- oder Witwer- und Waisenrenten, Hilflosenentschädigungen, Hilfsmittel
- Invalidenversicherung (IV): Eingliederung, medizinische Massnahmen, Massnahmen beruflicher Art, Massnahmen für die besondere Schulung, Hilfsmittel, Taggelder, Invalidenrenten (inkl. Kinderrente), Hilflosenentschädigung
- Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO): Entschädigung für Dienstleistende (Grundentschädigung, Kinderzulage, Zulage für Betreuungskosten, Betriebszulage), Mutterschaftsentschädigung
- Familienzulagen (FZ): Zulage an Arbeitnehmer, an Selbstständigerwerbende, an landwirtschaftliche Arbeitnehmer, an selbstständige Landwirte, an Nichterwerbstätige und Personen mit geringer Erwerbstätigkeit (Geburtszulage, Adoptionszulage, Kinderzulage, Ausbildungszulage, Haushaltszulage des kantonalen Familienfonds)
- Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL): An Personen zur Deckung des Existenzbedarfs. Es werden auch Krankheits- und Behinderungskosten vergütet.
- Obligatorische Unfallversicherung (UV): Versicherung gegen die Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie gegen die Berufskrankheiten (Heilbehandlung, Hilfsmittel, Sachschäden, Reise-, Transport- und Rettungskosten, Bestattungskosten, Taggeld, Invalidenrente, Abfindung, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung, Hinterlassenenrenten)
- Militärversicherung (MV): Heilbehandlung und diverse Entschädigungen (Taggelder, Entschädigungen an Selbstständigerwerbende, Zulagen für Hauspflege, Abfindungen, Genugtuung, usw.), Hilfsmittel, Eingliederung, Invalidenrente, Altersrente für invalide Versicherte, Integritätsentschädigung, Hinterlassenenrenten
- Krankenversicherung (KV): Obligatorische Grundversicherung gemäss KVG bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, freiwillige Taggeldversicherung
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Die Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung: Streitfälle abhängig von den Zusatzversicherungen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 KVG
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Berufliche Vorsorge (BV): Anschluss, Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen, Freizügigkeit, Teilung der Austrittsleistungen im Scheidungsfall
- Arbeitslosenversicherung (ALV): Beiträge und Leistungen, wie Arbeitslosen-, Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung, arbeitsmarktliche Massnahmen, Bildungsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, usw.
Als Schiedsgericht entscheidet die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung über Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen über die Kranken- und Unfallversicherung. In diesem Fall setzt sie sich aus dem Präsidenten und je einem Vertreter der Beteiligten zusammen.
Kontakt
Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2
Tél.: 027 606 53 00
E-Mail: tcsg@jus.vs.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag
08.00 - 11.30 14.00 - 17.00 Uhr