Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Avenue du Midi 7
1950 Sitten
Öffnungszeiten :
8.30 - 11.30
Nachmittags nach Terminvereibarung
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) hat als Hauptauftrag :
- Eine auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt gerichtete Beschäftigungspolitik verfolgen und
- Die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen zur Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleisten
Voranmeldung von Kurzarbeit im Zusammenhang mit den Unwetterschäden Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können ausbezahlt werden, wenn ein Unternehmen mit einem Arbeitsausfall infolge ausserordentlicher Umstände konfrontiert ist. KAE ermöglichen dem Unternehmen, einen vorübergehenden, teilweisen oder totalen Arbeitsausfall zu überbrücken, um Arbeitsplätze zu erhalten. Der Arbeitsausfall infolge der jüngsten Überschwemmungen wird in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen seinen Betrieb ganz oder teilweise wegen dem erlittenen Schaden einstellen muss und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde über das Zugangsportal für eServices (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung) oder anhand des Formulars «Voranmeldung von Kurzarbeit» per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit, Avenue du Midi 7, 1950 Sitten oder an die E-Mail-Adresse diha-kae-alv@admin.vs.ch melden. Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) unter der Telefonnummer 027 606 73 27 oder per E-Mail an diha-kae-alv@admin.vs.ch zu kontaktieren. |