Medienmitteilung Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Unsere Gewässer sind keine Aquarien - Tiere und Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in die freie Natur

Das Aussetzen von exotischen Tieren und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur kann der Biodiversität und der Artenvielfalt erheblichen Schaden zufügen. Diese Praxis ist zudem gesetzlich verboten. Der Kanton Wallis möchte in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, welche Vorsichtsmassnahmen bereits vor der Anschaffung eines Aquariums oder der Anlage eines Gartenteichs zu treffen sind und welche Lösungen es gibt, wenn man sich von diesen Wassertieren und -pflanzen wieder trennen muss.

Es ist strengstens verboten, Tiere oder Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen in Teichen, Seen und Flüssen auszusetzen. Die meisten dieser Organismen können in unseren Gewässern nicht überleben. Diejenigen, die sich erfolgreich einnisten, können zu invasiven gebietsfremden Arten werden, welche schwere Schäden verursachen und unter anderem seltene einheimische Amphibien- und Insektenarten bedrohen.

Der Erwerb, das Verschenken oder der Verkauf von Rotwangen-Schmuckschildkröten, einer invasiven exotischen Art, ist in der Schweiz verboten. Immer häufiger werden Sichtungen von dieser Schildkrötenart in der freien Natur gemeldet.

Der Erwerb, das Verschenken oder der Verkauf dieser invasiven exotischen Art ist in der Schweiz verboten. Personen, die sie bereits besitzen, dürfen diese nur unter bestimmten Bedingungen behalten (Verbot von Rotwangen-Schmuckschildkröte (admin.ch)). In mehreren Kantonen werden immer mehr Sichtungen von Rotwangen-Schmuckschildkröten gemeldet. Diese exotischen Schildkröten - sowie auch die in unseren Gewässern ausgesetzten Goldfische - verzehren und bedrohen somit seltene einheimische Amphibien- und Insektenarten. Gelangen sie einmal in ein Gewässer, ist es sehr schwierig, sie wieder einzufangen. Ferner ist zu beachten, dass Rotwangen-Schmuckschildkröten nur an zugelassene Auffangstationen übertragen werden dürfen.

Exotische Wasserpflanzen können sich in Gewässern, Flüssen und Kanälen ausbreiten.

Verschiedene exotische Pflanzen sind bei Besitzern von Aquarien und Gartenteichen sehr beliebt. Wenn sie in die freie Natur gelangen, können sie erheblichen Schaden anrichten. Beispielsweise bilden exotische Elodea-Arten (Wasserpest), die ursprünglich vom amerikanischen Kontinent stammen, sehr dichte monospezifische Bestände und verdrängen die einheimischen Wasserpflanzen und somit die mit ihnen verbundenen Tieren. Das gesamte aquatische Ökosystem ist betroffen, was nicht nur direkte negative Auswirkungen auf die heimische Flora und Fauna, sondern auch auf Fischerei- und Freizeitaktivitäten hat. Die Ausbreitung exotischer Wasserpflanzen stellt somit eine Plage an Stränden und in Freizeithäfen dar.

Empfehlungen:

  1. Bevor Sie ein Aquarium kaufen oder einen Gartenteich anlegen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie in der Lage sind, das Aquarium oder den Gartenteich jederzeit richtig zu pflegen und zu unterhalten. Sie sollten auch dafür sorgen, dass keine Lebewesen entweichen können und Sie sollten niemals Tiere oder Pflanzen aus dem Ausland mitbringen.

  2. Wenn es nicht mehr möglich ist, die Tiere oder Pflanzen in einem Aquarium oder Gartenteich zu halten, empfiehlt es sich, im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform nach einem Abnehmer zu suchen oder sich mit einer Auffangstation in Verbindung zu setzen (Ausnahme: Rotwangen-Schmuckschildkröten dürfen nur an anerkannte Auffangstationen abgegeben werden). Wenn für die Tiere keine andere Lösung gefunden werden kann, sollte man sich an eine Tierarztpraxis wenden. Pflanzen müssen über den Hausmüll und Wasser aus Aquarien über das Hausabwasser entsorgt werden.
  3. Um die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten (admin.ch) zu verhindern, müssen Schiffe, Boote, Wassersportgeräte sowie alle anderen Ausrüstungsgegenstände vor jedem Gewässerwechsel gründlich gereinigt und vollständig getrocknet werden.

Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis, Zug und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein beteiligen sich an dieser Informationskampagne.