Publikation
Broschüre des Walliser Fürsorge- und Schutzaufsichtsvereins
10/10/1998
Unter Schutzaufsicht versteht man eine obligatorisch durch das Strafrecht vorgesehene Betreuung für bestimmte Verurteilte, die ihre Strafe ausserhalb von Strafund Massnahmenvollzugsanstalten verbüssen.