M-18 Fernwärme
Eintrittsbedingungen
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Die erhaltene Wärme stammt im Minimum zu 75% aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme.
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Die Wärmelieferung erfolgt an bestehende Bauten.
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Die Wärmelieferung an Neubauten ist nicht förderberechtigt.
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Prozesswärme ist nicht förderberechtigt.
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Spezialfälle werden von Fall zu Fall beurteilt.
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Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht.
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