Medienmitteilung

Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental

09/06/2015 | Dienststelle für Landwirtschaft

(IVS). – Das Bundesgericht hat die Beschwerden der 28 Rekurrenten gegen die Gültigkeit der Abstimmungen zur Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental abgewiesen und die Rechtmässigkeit der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Gesetzgebung durch die kantonalen Behörden bestätigt. Das Projekt, mit dem im Lötschental neue Wege zur Sicherung der Berglandwirtschaft beschritten werden, kann damit durchgeführt werden.

Das Bundesgericht  hat mit Urteil vom 7. Mai 2015 die Gültigkeit der beiden Abstimmungen vom 14. Dezember 2013 bestätigt und die kantonalen Behörden in ihrer Anwendung und Auslegung der Gesetzgebung bekräftigt. Die Beschwerden der 28 mitbeteiligten Grundeigentümer (und teilweise  Bewirtschafter) wurden kostenpflichtig abgewiesen.

Am 14. Dezember 2013 stimmten 1369 aufgebotene Grundeigentümer mit einem Ja-Stimmenanteil von 71 % (Flächenmehr) der Ausführung der „Bewirtschaftung­sarron­dierung Lötschental“ zu. Im Anschluss an diese Abstimmung gründeten die Bewirtschafter mit 25 zu 23 Stimmen (bei einer ungültigen Stimme) die „Genossenschaft für die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental“.  Gegen die Gültigkeit dieser Abstimmungen rekurrierten 28 Grundeigentümer (und teilweise Bewirtschafter) bei der Kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen und anschliessend beim Bundesgericht.

Der Kanton Wallis hat als einziger Schweizerkanton die Durchführung von Bewirtschaftungsarrondierungen gesetzlich geregelt. Aufgrund der auf römischem Recht begründeten Realteilung und der kleinstrukturierten Walliser Berglandwirtschaft bringen Eigentumsarrondierungen, sofern die minimalen  Wegerschliessungen und Bewässerungs­einrichtungen bereits vorhanden sind, für die heute wenig der Landwirtschaft treu verbliebenen Bewirtschafter kaum mehr Vorteile.

Mit dem neu beschrittenen Weg soll das Landwirtschaftsgebiet der vier Talgemeinden im Lötschental ohne Alpen (635 ha) für die Bewirtschaftung optimal arrondiert werden, um Arbeits- und Maschinenkosten zu senken und die künftige Bewirtschaftung sicher zu stellen. Gleichzeitig werden auch die Direktzahlungsmöglichkeiten durch die Abstimmung der ökologischen Leistungen optimiert. Das Eigentum wird dabei nicht angetastet. Die Eigentümer erhalten als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung Ihres Eigentums an die Bewirtschaftergenossenschaft eine einmalige Abfindung und einen garantierten Pachtzins für die Dauer des Unternehmens.

Im Sinne eines Pilotprojektes soll im Lötschental ein neues Verfahren getestet werden, das im Anschluss auf andere Walliser Gemeinden übertragen werden kann.

Medienmitteilung