Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (COVID-19) - Anpassungen für bestimmte Reisende

Aufgrund der jüngsten Ankündigungen des Bundesrates, die Auffrischimpfung gegen COVID-19 auch aus nichtmedizinischen Gründen zuzulassen, hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) den Preis für eine Auffrischimpfung, die ausserhalb einer Empfehlung durchgeführt wird, auf CHF 60.- festgelegt. Dieser Entscheid betrifft insbesondere Reisende in Länder, in denen eine zweite Auffrischimpfung erforderlich ist. Da diese aus medizinische und epidemiologische Sicht nicht notwendig ist, muss der Patient die Kosten selbst tragen. Andererseits sind COVID-Impfzertifikate, die vor dem 13. Juli 2021 ausgestellt wurden, technisch nicht mehr gültig und werden für Personen, die sie benötigen, aktualisiert.

Zurzeit wird in der Schweiz eine zusätzliche Auffrischimpfung (2. Auffrischimpfung) nur für Personen mit einer Immunschwäche empfohlen. Da es jedoch jedem Land freisteht, die Einreisebedingungen festzulegen, kann es sein, dass für bestimmte Reisende eine weitere Auffrischimpfung erforderlich ist. Der Bundesrat hat daher beschlossen, diesen Reisenden eine weitere Impfung zu ermöglichen. Da diese ausserhalb der Genehmigung von Swissmedic und ausserhalb der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) durchgeführt wird, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Impfung ausserhalb der Empfehlungen möglich zu Lasten des Patienten

Das DGSK hat beschlossen, den Empfehlungen des BAG zu folgen und einen Preis von CHF 60.- für jede ausserhalb der Empfehlungen durchgeführte Auffrischimpfung festzulegen. Aus organisatorischen Gründen wird die Verabreichung dieser neuen Auffrischdosen nur in den Impfzentren des Kantons (in Collombey, Sitten und Visp) möglich sein. Diese Bestimmungen gelten auch für die Auffrischimpfung von Kindern unter 12 Jahren, die derzeit vom BAG und der EKIF nicht empfohlen wird, aber im Impfzentrum Sitten, in der Arztpraxis von Dr. Simon Fluri in Visp oder im pluridisziplinären pädiatrischen Zentrum des Walliser Chablais in Monthey möglich ist.

Alle anderen empfohlenen Impfungen bleiben kostenlos und sind in den kantonalen Impfzentren sowie in einigen Arztpraxen und Apotheken erhältlich.

Aktualisierung von COVID-Impfzertifikaten, die vor dem 13. Juli 2021 ausgestellt wurden

Eine Aktualisierung einiger älterer COVID-Zertifikate kann für einige Reisende erforderlich sein. Dies betrifft Impfzertifikate, die vor dem 13. Juli 2021 von der Plattform des Bundes ausgestellt wurden, da sie ein technisches Ablaufdatum am 7. Juni 2022 hatten. Das bedeutet, dass die entsprechenden QR-Codes nun nicht mehr lesbar sind. Einige Länder verlangen jedoch ein offizielles Zertifikat, die jede erhaltene Dosis belegt, insbesondere zum Zweck der Ausstellung eines Visums.

Personen unter 18 Jahren, die je nach Reiseziel betroffen sind, erhalten per Post eine neue Version ihres Zertifikats. Sie können diese möglicherweise auch in einigen Ländern verwenden, in denen es kein gesetzliches Enddatum für die Gültigkeit von Impfzertifikaten für Minderjährige gibt. Für alle anderen Betroffenen wird es ab dem 27. Juni möglich sein, ihr Zertifikat direkt über die mobile App "Covid Certificate" zu aktualisieren. Personen, die eine Aktualisierung ihres COVID-Zertifikats vor diesem Datum wünschen, können sich an die COVID-19-Hotline unter der Nummer 058 433 0 144 wenden.