Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Hagelschäden - Finanzielle Unterstützung für die Obst- und Gemüsebranche

Infolge des Hagelsturms Ende Juli hat der Staat Wallis beschlossen, die am stärksten betroffenen Obst- und Gemüseproduzenten über den kantonalen Fonds für die Betroffenen von nicht versicherbaren Schäden, hervorgerufen durch die Naturgewalten, in Höhe von maximal 3,95 Millionen Franken zu unterstützen. Dieser Hagelzug traf vor allem die Obst- und Gemüsebranche in der Talebene zwischen Evionnaz und Brämis. Auch die Aprikosenbäume an den Seitenhängen wurden erheblich getroffen. Nach einer Schadensschätzung des Amts für Obst- und Gemüsebau belaufen sich die Verluste für die Branche auf 17,5 Millionen Franken.

Am Montag, 24. Juli 2023, traf ein Hagelsturm die Walliser Talebene von Evionnaz bis Brämis schwer. Der Gesamtverlust wird für die Obst- und Gemüsebranche auf 17,5 Millionen Franken geschätzt. Am meisten betroffen ist die Apfelproduktion mit einem geschätzten Verlust von etwas mehr als 13’000 Tonnen (etwa die Hälfte der kantonalen Produktion von 2023). Dies entspricht einem Betrag von 12 Millionen Franken. 40 % der Birnenernte ist betroffen, d.h. 1650 Tonnen im Wert von 2 Millionen Franken. Glücklicherweise war die Aprikosenernte bis zum 24. Juli 2023 schon weit fortgeschritten. Dennoch liegt ein geschätzter Verlust von 765 Tonnen vor (etwa 50 % der Resternte). Dies entspricht einem wirtschaftlichen Schaden von etwa 2 Millionen Franken. Hier sind vor allem die Kulturen an den Seitenhängen betroffen, die später reif sind. Und schliesslich ging die Hälfte des Volumens an Pflaumen und Zwetschgen (ca. 500 Tonnen) im Wert von geschätzten 1,1 Millionen Franken verloren.

Diese katastrophale Situation bringt viele Obst- und Gemüsebetriebe in eine kritische wirtschaftliche Lage, die ihr Überleben gefährdet. In diesem Kontext hat der Staatsrat beschlossen, den kantonalen Fonds für die Betroffenen von nicht versicherbaren Schäden, hervorgerufen durch die Naturgewalten, zu nutzen, um stark betroffenen Betrieben, die als Härtefall betrachtet werden können, eine spezifische und gezielte Hilfe zu gewähren. Die Eintretenskriterien wurden so bestimmt, dass die angebotene Hilfe bestehende Instrumente ergänzt, Gleichbehandlung gewährleistet und auf die am stärksten gefährdeten Betriebe ausgerichtet ist. So sind die potenziellen Begünstigten professionelle Obst- und Gemüsebetriebe (mindestens 3 Hektaren Obst- und Gemüseanbau), die einen Ernteverlust von mindestens 50 % erlitten haben. Zum jetzigen Zeitpunkt könnten etwa 50 bis 75 Betriebe betroffen sein. Der Gesamtbetrag der möglichen Unterstützung wird auf etwas weniger als 4 Millionen Franken geschätzt.

Informationen und Bedingungen zum Erhalt einer finanziellen Unterstützung sind auf der Internetseite der Dienststelle für Landwirtschaft unter https://www.vs.ch/de/web/sca abrufbar. Die Anträge müssen bis spätestens am 29. September 2023 beim Amt für Obst- und Gemüsebau eingereicht werden.

© kantonale Dienststelle für Landwirtschaft / Kanton Wallis