Medienkonferenzen Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Vision und Strategie des Zivilflughafens Sitten

Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf über die kantonale Luftfahrtstrategie und über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten

Nach dem Rückzugsentscheid der Luftwaffe im Jahr 2018 strebt der Staatsrat danach, den Flughafen Sitten als Instrument zur Förderung und Entwicklung von Wirtschaft und Tourismus im Wallis zu nutzen. Mit der Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf über die Luftfahrtstrategie und über die Gründung einer neuen Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft wollen der Kanton und die Stadt Sitten einen massvollen und nachhaltigen Flugverkehr fördern. Sie positionieren den Flughafen Sitten als Plattform für Innovation und Ausbildung in der Luftfahrt. Mit dieser Strategie wollen sie nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung und Innovation am Standort fördern, sondern auch die Attraktivität der Region für den Tourismus steigern.

Nach dem Rückzug der Luftwaffe vom Luftwaffenstützpunkt Sitten im Jahr 2018 wurde der Status des Flughafens Sitten von einem Militärflugplatz zu einem Ausweichflughafen geändert. Seither haben die zivilen Aktivitäten auf dem Flughafengelände zu- und allmählich den frei gewordenen Raum eingenommen. Dadurch wurde der Status eines Ausweichflughafens durch den eines zivilen Regionalflughafens ergänzt. Die Eidgenössische Betriebskonzession befindet sich bis 2031 in den Händen der Stadt Sitten.

Mit einer Fläche von 111 Hektar ist der Flughafen Sitten gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung eine Infrastruktur von kantonaler Bedeutung. Seine zivilen Aktivitäten generieren einen wirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 74,9 Millionen Franken und erzeugen ausserdem Immissionen für die Walliser Bevölkerung.

Angesichts dieser Tatsachen ist es notwendig, eine gemeinsame Vision zwischen dem Kanton und der Stadt Sitten zu entwickeln und die Rolle des Flughafens zu überdenken, wobei die verschiedenen mit dem Bund vereinbarten Abkommen einzuhalten sind. Der Flughafen Sitten muss als Instrument zur Förderung und Entwicklung von Wirtschaft und Tourismus genutzt werden, das dem gesamten Wallis zugutekommt. Je nach Szenario könnte die Passagierzahl aller Flugarten pro Jahr zwischen 35’000 (gemäss niedrigster Prognose, die dem heutigen Stand entspricht) und 115’000 (gemäss hohem Szenario) schwanken, wovon 63’000 Passagiere auf Linien- und Charterflügen befördert werden. Dies entspräche drei Flugzeugen mit 100 Sitzplätzen pro Tag von Donnerstag bis Sonntag. Dieses Bestreben berücksichtigt die verschiedenen Einschränkungen, die für einen Regionalflughafen gelten, der internationalen Standards unterliegt und die eidgenössische Luftfahrtpolitik des Bundesrates einhalten muss.

Die Verantwortlichen wollen die bestehenden Aktivitäten (Empfang von Fluggesellschaften, Hangar und Wartung, Rettungsaktivitäten, Freizeit, Ausbildung und Innovation) auf dem Flughafengelände beibehalten und gleichzeitig eine massvolle und nachhaltige Entwicklung des Flugverkehrs fördern, die in geringem Umfang mit militärischen Flügen koordiniert wird. Die Stellung des Flughafens als Innovationsplattform für die Entwicklung der Elektrofliegerei (H55) und als Ausbildungszentrum für Polymechaniker/-innen für den Einsatz neuer Luftfahrt- und Flughafentechnologien soll gefestigt und gleichzeitig seine Umweltauswirkungen verringert werden. Um dieses Bestreben in die Tat umzusetzen, wird mit einem Gesetzesentwurf die Gründung einer Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft vorgeschlagen.

Als Rechtsform ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft des Privatrechts geplant, die zu mindestens 51 Prozent in Besitz von öffentlichen Körperschaften ist. Bei der Gründung der Gesellschaft wird das Aktienkapital mindestens zu 34 Prozent vom Kanton gehalten, zu 10 Prozent von der Stadt Sitten und zu 20 Prozent von den Walliser Gemeinden zu gleichen Teilen basierend auf deren Bevölkerungszahl und Logiernächten. Zudem soll das Aktienkapital von 50 Millionen Franken zu diesem Zeitpunkt zu 30 Prozent liberiert werden, sprich 15 Millionen Franken (10,5 Millionen Franken durch den Staat Wallis, 1,5 Millionen Franken durch die Stadt Sitten und 3 Millionen Franken durch die Walliser Gemeinden). Weiteren Aktionären steht es frei, sich am Kapital zu beteiligen. Diese Struktur gewährleistet die Kontrolle des Unternehmens durch öffentliche Körperschaften.

Ausserdem ist vorgesehen, dass die öffentliche Hand der Gesellschaft eine Entschädigung für deren Aufgaben von öffentlichem Interesse entrichtet. Die Modalitäten der Subvention für einen geschätzten Betrag zwischen 3 und 6 Millionen Franken werden über einen Leistungsauftrag oder einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Staat Wallis geregelt. Der Staat Wallis würde sich zu 70 Prozent netto beteiligen, die Gemeinde Sitten zu 10 Prozent und die anderen Gemeinden zu 20 Prozent.

Durch die Gründung einer Gesellschaft werden die Verwaltung und der Betrieb der Flughafeninfrastruktur optimiert. Die Gesellschaft wird Inhaberin der Eidgenössischen Betriebskonzession sein. Das in die Vernehmlassung gegebene Gesetz soll ein Instrument schaffen, das es dem Kanton und den Gemeinden ermöglicht, die Entscheidungsbefugnis über eine Infrastruktur von kantonaler Bedeutung zu besitzen, die Entwicklung des Luftfahrtbetriebs zu steuern und gleichzeitig die erzeugten Immissionen zu kontrollieren.

Die Vernehmlassungsfrist läuft am 11. März 2024 ab.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind abrufbar auf:

www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen.