Medienmitteilung Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Unwetter - Koordinierung der Kostenverwaltung für Einsätze und Finanzhilfen

Die jüngsten Überschwemmungen der Seitenflüsse und der Rhone erforderten das Aufgebot zahlreicher Einsatzmittel und verursachten grosse Schäden. Auch wenn es noch zu früh ist, um das Ausmass der Schäden zu beziffern, erinnert der Staat Wallis daran, dass die Wiederinstandstellungsarbeiten an den Wasserläufen und den Verkehrswegen den Bestimmungen der spezifischen Gesetzgebung unterliegen. Der Kanton wird im Übrigen die Verwaltung der Gesuche betreffend die Einsatzkosten der Gemeinden sowie die finanziellen Unterstützungsaktionen mit den Hilfsorganisationen über eine zu diesem Zweck vorgesehene Kommission koordinieren.

Die jüngsten Unwetter im Wallis haben einen grossen Ressourceneinsatz erfordert und schwere Schäden verursacht. Mehrere Gemeinden in verschiedenen Kantonsteilen waren betroffen.

Bei den Seitengewässern unterstützt der Kanton Wallis die Sofortmassnahmen zur Sicherung, Räumung und Instandstellung mit einem Beitrag von 85% der anerkannten Kosten nach Abzug der Beiträge Dritter für Projekte erster Priorität, die eine besondere Wirksamkeit und Qualität aufweisen. Darüber hinaus kann der Kanton den Gemeinden eine zusätzliche ausserordentliche Finanzhilfe von höchstens 10 % für Arbeiten gewähren, die sie nicht durchführen könnten, ohne ihre finanzielle Lage zu gefährden.

Die Beteiligung des Kantons Wallis an der Instandsetzung der Strasseninfrastruktur ist im Strassengesetz geregelt. Ausserhalb der Ortschaften wird die Instandsetzung der Kantonsstrassen zu 70% vom Kanton und zu 30% von den Walliser Gemeinden übernommen. Innerhalb der Ortschaften beteiligt sich der Kanton zu 50% und die betroffenen Gemeinden zu 50%. Für die anderen betroffenen Gebiete gelten die Bestimmungen der spezifischen Gesetzgebung.

Das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung besonderer und ausserordentlicher Lagen sieht zudem vor, dass bei einer ausserordentlichen Belastung der Gemeinden durch Einsatzkosten, insbesondere bei Waldbränden, Chemieunfällen, Lawinen, Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutschen, ein Teil der Kosten vom Staat übernommen werden kann. Wie in der kantonalen Gesetzgebung vorgesehen, ist die Kommission zur Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) zuständig für die Bedingungen der Hilfeleistung, die Festlegung der zurückbehaltenen Kosten und deren Verteilung. Sie muss insbesondere die administrativen und finanziellen Abläufe definieren und organisieren sowie die verschiedenen zu treffenden Massnahmen konsolidieren. Der Staat Wallis koordiniert zudem die finanziellen Unterstützungsmassnahmen mit den Hilfsorganisationen, die ein entsprechendes Gesuch einreichen. Diese Aufgabe wird ebenfalls der KVH übertragen.

Für nicht versicherbare Schäden von Privatpersonen stehen ebenfalls Unterstützungsmechanismen zur Verfügung. Dazu gehört der Schweizerische Hilfsfonds für nicht versicherbare Schäden, der durch staatliche Unterstützung ergänzt werden kann.

Navizence (01.07.2024) © Etat du Valais - Staat Wallis