Neues Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr - Der Staatsrat überweist den Entwurf an den Grossen Rat
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf für das Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr (GöVALV) übermittelt. Der Entwurf für die Totalrevision des heutigen Gesetzes schlägt vor, die kantonale Gesetzesgrundlage an die Entwicklung der Mobilität anzupassen. Er beinhaltet die Bestimmungen über die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und die Entwicklung des Alltagslangsamverkehrs. Hingegen wurden die Aspekte der kantonalen Luftverkehrsstrategie nach dem Vernehmlassungsverfahren entfernt. Der Entwurf des GöVALV dürfte dem Grossen Rat im März 2022 vorgelegt werden.
Das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 28. September 1998 muss an die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, wie zum Beispiel die erhöhte Sensibilität der Bevölkerung für den Langsamverkehr, angepasst werden. Die Vernehmlassung dieses neuen Gesetzes dauerte vom 30. April bis zum 10. September 2021.
Die Vereinfachung der Aufteilung der Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden des Anteils am öffentlichen Verkehr im Wallis, der nicht vom Bund gedeckt wird, ist der Hauptbestandteil des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr. So sieht das neue Gesetz beim regionalen Personenverkehr eine Beitragsleistung der Gemeinden in Höhe von 30 % des kantonalen Anteils vor, gegenüber den bisherigen 14 %. Beim Agglomerations- und Ortsverkehr (Busnetz in der Stadt oder im Tourismusgegenden) ist eine erhöhte Beteiligung des Kantons von 30 % (gegenwärtig 15%) an den von den Gemeinden geleisteten Abgeltungen vorgesehen. Schliesslich wird der Kanton für die Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) bei den Gemeinden keinen Beitrag mehr erheben (bisher 14 %). Insgesamt wird die neue Aufteilungsweise eine Verschiebung der jährlichen Lasten von etwas über einer Million Franken zulasten des Kantons bewirken.
Der Gesetzesentwurf gibt dem Kanton auch eine gesetzliche Grundlage für die Entwicklung des Alltagslangsamverkehrs und ergänzt die bestehende gesetzliche Grundlage des Freizeitlangsamverkehrs (GWFV). Ziel ist es, dem Kanton den Auftrag zu erteilen, zusammen mit den Gemeinden, ein koordiniertes Langsamverkehrsnetz zu planen, zu entwickeln und zu unterhalten, und dies, analog zum Kantonsstrassennetz, über die kommunalen Grenzen hinweg.
In Anbetracht der in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen hat der Staatsrat entschieden, die Artikel bezüglich der kantonalen Luftverkehrsstrategie aus dem Gesetzesentwurf, den er dem Grossen Rat vorgestellt hat, zu entfernen. Diese Luftverkehrsstrategie wird durch eigene vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung ausgearbeitete gesetzliche Bestimmungen geregelt.
Das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr dürfte dem Grossen Rat im März 2022 vorgelegt werden.