Klima- und Pflanzenschutzfonds für Spezialkulturen - Vernehmlassung
Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung gibt den Vorentwurf für die Teiländerung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kLwG) in die Vernehmlassung. Sie soll die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Klima- und Pflanzenschutzfonds für Spezialkulturen schaffen. Dieser Fonds dient ausschliesslich dem Zweck, den Fortbestand des Walliser Reb-, Obst- und Gemüseanbaus sicherzustellen, falls schwerwiegende klimatische oder phytosanitäre Gefahren auftreten oder grössere phytosanitäre Risiken bewältigt werden müssen. Der Vorentwurf ist eine direkte Antwort auf die Forderung der Walliser Obst- und Gemüsebranchenorganisation (IFELV) sowie auf verschiedene Postulate aus dem Grossen Rat.
Im Wallis sind Spezialkulturen, insbesondere der Reb-, Obst- und Gemüseanbau, seit jeher klimatischen und phytosanitären Risiken ausgesetzt. Im 20. Jahrhundert haben wesentliche Fortschritte bei den Techniken zur Risikoprävention (Frostschutzsysteme, Pflanzenschutz, Prognosemodelle, Bewässerung usw.) dazu beigetragen, die Auswirkungen dieser Unwägbarkeiten auf die landwirtschaftliche Produktion zu mildern. Die Jahre 2017 und 2021 erinnerten an die Empfindlichkeit der Landwirtschaft gegenüber aussergewöhnlichen Situationen. Der Klimawandel, der die Häufigkeit und das Ausmass von Klimaschocks erhöhen kann, sowie die Zunahme bekannter oder neuer Pflanzenschutzprobleme erfordern robuste Lösungen, um die Zukunft der Walliser Spezialkulturen zu sichern. Insbesondere das finanzielle Risikomanagement weist im Vergleich zu den Nachbarländern einen erheblichen Rückstand auf.
Das oberste Ziel der Einrichtung eines Klimafonds ist das Finanzmanagement von Klima- und Pflanzenschutzrisiken. Beim Auftreten von schwerwiegenden Gefahren kann der Fonds dazu dienen, betroffene Produzenten zu entschädigen, oder er kann für die Beteiligung an Versicherungsdeckungen verwendet werden. Dieser Fonds kann auch zur Bewältigung von Pflanzenschutzrisiken eingesetzt werden, indem finanzielle Unterstützung für Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gewährt wird, um die Wahrscheinlichkeit eines grossen wirtschaftlichen Schadens zu minimieren.
Die Einrichtung dieses Fonds erfordert eine gesetzliche Grundlage, die durch eine Teiländerung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes geschaffen werden muss. Der in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf sieht vor, dass der neue Klimafonds in erster Linie durch Klimabeiträge gespeist wird, und legt deren Höchstbetrag fest. Die Einrichtung des Fonds und die Bestimmung der Höhe der Klimabeiträge erfolgen auf Beschluss des Staatsrats nach Anhörung des Verbands der betroffenen Branche. Mehrere Branchen haben bereits ihr Interesse bekundet. Der Fonds wird von der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) verwaltet. Personen, die zu Klimabeiträgen verpflichtet werden können, sind in erster Linie die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die für Direktzahlungen angemeldet sind oder sich bei der DLW anmelden und deren Anbaufläche im betreffenden Betriebszweig mindestens 5000 Quadratmeter beträgt. Spediteure und Unternehmer, die Obst und Gemüse vermarkten oder verarbeiten, sowie Einkellerer, die die Weinernte verarbeiten oder vinifizieren, gehören ebenfalls zum potenziellen Kreis der Abgabepflichtigen.
Die Einrichtung eines landwirtschaftlichen Klimafonds scheint die beste Option für das finanzielle Risikomanagement für Walliser Spezialkulturen zu sein. Vor allem handelt es sich um eine schnell umsetzbare Lösung, die somit der Dringlichkeit der Situation gerecht wird. Darüber hinaus ermöglicht die Einrichtung eines Klimafonds ein vorausschauendes Risikomanagement, das die Produktion sichert und die Landwirtinnen und Landwirte in die Verantwortung nimmt. Ausserdem wirken die Branchenverbände an der Einrichtung des Fonds und der Festlegung der Entschädigungen mit. Die Schaffung eines kantonalen Fonds ist mit den Entwicklungen vereinbar, die im Rahmen der Agrarpolitik des Bundes geplant sind. Die finanziellen Mittel des Klimafonds können dazu verwendet werden, eine Kollektivversicherung abzuschliessen. Dadurch können Risiken in gewissen Produktionszweigen oder bei bestimmten Pflanzenarten breit abgedeckt werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Montag, 16. Januar 2023. Die Vernehmlassungsdokumente sind auf der Internetseite des Kantons Wallis abrufbar (https://www.vs.ch/web/che/consultations-cantonales-en-cours). Alle interessierten Personen oder Institutionen können an dieser Vernehmlassung teilnehmen.