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Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Der Staatsrat verabschiedet den Entwurf des Klimagesetzes

Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf eines Klimagesetzes, mit dem der Kanton bis 2040 klimaneutral werden soll. Dieser Zeitplan rechtfertigt sich durch die weitreichenden Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die alpinen Regionen. Gleichzeitig bringt die Regierung dem Parlament auch einen ersten Entwurf des kantonalen Klimaplans zur Kenntnis. Dieser wird vom Parlament nicht gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf behandelt, der zuerst verabschiedet werden muss. Der Klimaplan definiert die Klimastrategie des Staatsrates und legt die spezifischen Ziele für die einzelnen Handlungsbereiche fest, über welche die Klimaerwärmung verlangsamt (Reduktionsziele) und die Bevölkerung, die Biodiversität sowie die materiellen Güter vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden sollen (Anpassungsziele). Er umfasst mehr als 80 Massnahmen, die in sieben strategische Aktionsbereiche unterteilt sind. Die zusätzlichen Investitionen von rund 70 Millionen pro Jahr für ein erstes Massnahmenpaket sollen ohne neue Gebühren oder Steuern über das ordentliche Budget finanziert werden. Zur Finanzierung grösserer Klimaprojekte schlägt der Staatsrat die Schaffung einer Klimareserve vor, die anfänglich mit 150 Millionen Franken dotiert werden soll.

Die Kantone Freiburg und Wallis wollen als erste Schweizer Kantone ein kantonales Klimagesetz verabschieden. Der Walliser Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf eines Klimagesetzes, mit dem der Kanton bis 2040 klimaneutral werden soll. Als Bergkanton ist das Wallis vom Klimawandel besonders stark betroffen. Wie in anderen Teilen der Schweiz stieg auch im Wallis die Durchschnittstemperatur seit den 1980er Jahren doppelt so schnell wie im globalen Mittel. Ohne Gegenmassnahmen könnten die Temperaturen bis 2060 im Vergleich zur Normperiode 1981-2010 sogar um weitere 3°C steigen. Für den Sommer rechnen die Experten gar mit einem Anstieg der Durchschnittstemperatur um 4.5°C bis 5°C. Die damit verbundenen klimatischen Veränderungen äussern sich unter anderem in trockeneren Sommern, heftigen Gewittern, Erdrutschen, Murgängen, Gletscherschmelze, häufigeren Hitzeperioden, neuen Krankheiten, einem Verlust der Biodiversität und einer geringeren Produktivität in der Landwirtschaft.

Entwurf des Klimagesetzes

Der im Juni 2022 in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesvorentwurf wurde von den befragten Kreisen im Allgemeinen gut aufgenommen. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer war allerdings der Ansicht, der Gesetzestext gehe zu wenig weit.

Der Staatsrat hat aufgrund der eingebrachten Bemerkungen mehrere Änderungen am Vorentwurf vorgenommen. So wurden die Begriffe Ausbildung, Innovation und Forschung in Klimafragen in den Zweck des Gesetzes (Art. 1) aufgenommen und die Ambitionen zur Reduzierung des Treibhausgasausstosses für den Kanton (Art. 2) und die Verwaltung selbst (Art. 3) korrigiert. Der Gesetzesentwurf sieht neu vor, dass der Kanton seine direkten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 60% reduziert und bis 2040 das Ziel der Netto-Null-Emission erreicht, zehn Jahre früher also, als noch im Vorprojekt und in Zielen des Bundes die Rede war. Die Vorverlegung des Zeitplans rechtfertigt sich durch die weitreichenden Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die alpinen Regionen, die mit einer Zunahme der Naturgefahren konfrontiert sind. Netto-Null bedeutet, dass Emissionen so stark wie möglich reduziert werden und jener Teil der Emissionen, der sich nicht vermeiden lässt, durch Technologien kompensiert wird, die der Atmosphäre über natürliche Kohlenstoffe wie Wälder oder Böden oder durch technische Ansätze CO2 entziehen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, will die Verwaltung das Ziel der direkten Netto-Null-Emission bereits bis 2035 erreichen. Zusätzlich reduziert sie in der gleichen Zeitspanne ihre indirekten Emissionen, die im Zusammenhang mit dem Import von Gütern und Dienstleistungen entstehen, um 30 %. Auch die halbstaatlichen Institutionen werden dazu aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen (Art. 4).

Was die Bestimmungen des Klimaplans anbelangt, wurden die Artikel zum Miteinbezug der betroffenen Kreise (Art. 5), zur Ausarbeitung eines Aktionsprogramms Klima mit konkreten Massnahmen (Art. 6) und zur Information über die Fortschritte bei der Umsetzung (Art. 9) ausführlicher formuliert. Der überarbeitete Entwurf klärt weiter die Kompetenzen des Grossen Rates und räumt diesem die Gelegenheit ein, materielle und zeitliche Änderungen im Klimaplan vorzuschlagen. Der Grossrat entscheidet im Rahmen des Budgetverfahrens auch über die Finanzierung der Massnahmen des Aktionsprogramms Klima (Art. 10). Die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Klimarats wird auf Experten aus Bereichen ausgeweitet, die vom Klimawandel betroffen sind (Art. 13). Dazu gehören Bereiche wie Mobilität, Naturgefahren und Energie ebenso wie Landwirtschaft oder Tourismus. Und schliesslich können Gemeinden nicht nur finanzielle, sondern auch fachliche Unterstützung erhalten, um die Klimawende in Angriff zu nehmen (Art. 14).

Klimaplan

Parallel zum Gesetzesentwurf bringt der Staatsrat dem Parlament einen ersten Entwurf des kantonalen Klimaplans zur Kenntnis. Dieser gibt die Massnahmen vor, mit denen die Regierung die angestrebte Klimaneutralität erreichen will. Dieser Klimaplan bildet die Klimastrategie des Staatsrates. Über die darin enthaltenen Massnahmen will man die Treibhausgasemissionen reduzieren (Reduktionsziele) und/oder die Bevölkerung, die Biodiversität und die materiellen Güter vor den Folgen des Klimawandels schützen (Anpassungsziele). Der Klimaplan wird vom Parlament nicht gleichzeitig mit dem Entwurf des Klimagesetzes behandelt, der zuerst verabschiedet werden muss. Er wird ihm daher erst in einer späteren Phase vorgelegt.

Der Plan definiert insbesondere die Klimasituation, die sektoriellen Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Ressourcen, die zur Umsetzung der kantonalen Klimapolitik benötigt werden. Aufgebaut ist der Plan auf sieben strategischen Handlungsbereichen:

  • Raumplanung, Mobilität und Negativemissionen
  • Wasserbewirtschaftung
  • Biodiversität, Böden, Wälder und natürliche CO2-Senken
  • Gebäude und Bauwesen
  • Industrie, Energie und Tourismus
  • Naturgefahren und menschliche Gesundheit
  • Landwirtschaft und Ernährungssicherheit

Für die strategischen Bereiche Mobilität, Gebäude und Industrie wurden sektorielle Reduktionsziele definiert. Diesen zufolge müssen die direkten Treibhausgasemissionen in diesen Bereichen bis 2040 um 80 % gesenkt werden. Im Bereich Mobilität stehen insbesondere der motorisierte Individualverkehr im Fokus, der in Zukunft zur Hälfte elektrisch fahren soll, sowie über die Erhöhung des öV-Anteils von 22 % auf 30 %. Im Bereich Gebäude soll die jährliche Renovations- und Sanierungsquote für Privatgebäude auf 3 % gesteigert und der Energieverbrauch der Haushalte um 30 % gesenkt werden. Die für die Industrie formulierten Ziele bestehen darin, den Anteil an erneuerbarer Energie auf 50 % zu erhöhen und den Energieverbrauch um 10 % zu senken. Beim Bereich Ernährung wird das Ziel verfolgt, die direkten und indirekten CO2-Emissionen bis 2040 um 75 % zu senken, indem auf kurze Beschaffungswege und kohlenstoffarme landwirtschaftliche Praktiken gesetzt wird. Unter den sektoriellen Anpassungszielen finden sich die integrierte Wald- und Wasserbewirtschaftung, der Erhalt der landwirtschaftlichen Produktivität oder auch die Resilienz des Tourismussektors.

Zur Realisierung dieser Ziele enthält der Klimaplan 80 Kernmassnahmen. Während einige dieser Massnahmen neu sind, bestehen andere aus der Anpassung von bereits bekannten Praktiken. Unter anderem zielen die Massnahmen darauf ab, den Langsamverkehr zu fördern, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, Kulturen zu fördern, die die Bodenqualität erhalten, die Energiesanierung des Gebäudeparks zu beschleunigen, die Solarenergie auszubauen, das Monitoring von Naturgefahren zu verstärken und eine CO2-arme Agrarproduktion zu unterstützen.

Die Kernmassnahmen führen zu über 200 konkreten Aktionen, die das Aktionsprogramm Klima bilden. Zur Kernmassnahme «Langsamverkehr fördern» gehören beispielsweise verschiedene Aktionen, wie die Ausarbeitung eines Leitfadens für Gemeinden oder eine Aufstockung des Investitionsbudgets für Fahrradwege. Das Aktionsprogramm wird jährlich überarbeitet und dem Grossen Rat im Rahmen des Budgetprozesses unterbreitet.

Vervollständigt werden die sieben strategischen Handlungsbereiche des Klimaplans durch transversale Massnahmen, welche den Übergang zu nachhaltigeren Lebensweisen unterstützen sollen. Dazu gehören die Governance, die Kreislaufwirtschaft, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die Bildung und die Kommunikation.

Der Plan und das daraus entstandene Aktionsprogramm Klima sind das Ergebnis eines partizipativen Prozesses, in den die Wirtschaft, die Bürger- und Konsumentenverbände, die Bildung und Forschung sowie die Regionen miteinbezogen wurden. Ihre Umsetzung bedingt ein starkes Engagement sämtlicher Akteurinnen und Akteure. Wollen wir die Klimawende schaffen, ist die Mitwirkung von Gemeinden, Unternehmen, Verbänden, der Politik und der Bevölkerung unabdingbar.

Finanzierung

Der Gesetzesentwurf gibt dem Kanton die finanziellen Mittel, die für die Umsetzung des Klimaplans nötig sind und sieht auch Finanzhilfen für Dritte vor für die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Die Massnahmen und konkreten Aktionen sollen grösstenteils über das ordentliche Budget des Staates finanziert, und zwar ohne neue Abgaben oder Steuern.

Zu den 250 Millionen Franken, die heute bereits jährlich in die Klimapolitik investiert werden, sind zusätzliche Investitionen in der Grössenordnung von 70 Millionen Franken pro Jahr über den Zeitraum 2024 bis 2026 geplant.

Zur Finanzierung grösserer und in der Regel zeitlicher begrenzter Projekte schlägt der Staatsrat die Bildung einer Klimareserve vor. Die anfängliche Dotierung mit einem Betrag von 150 Millionen Franken soll der finanzpolitischen Reserve entnommen werden. Diese Klimareserve wird es dem Kanton ermöglichen, rasch auf die Erreichung der Klimaziele hinzuarbeiten.

Informationen und Dokumente erhältlich unter www.vs.ch/klima 

Warum braucht es ein Klimagesetz?

Wie sieht der Walliser Klimaplan aus?

Mit den richtigen Handlungen am Klimaplan teilnehmen

Richtig handlen: mit der Ernährung

Richtig handlen: mit dem Strom

Richtig handlen: mit der Mobilität

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Der Staatsrat verabschiedet den Entwurf des Klimagesetzes

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