Neues Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB)
Empfehlungen für Privateigentümer ausserhalb der Bauzone
Das Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) wurde am 10. Juni 2022 vom Grossen Rat verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es bringt Änderungen für die privaten Eigentümer von Gebäuden mit sich, die ausserhalb der Bauzone liegen. Sie sind von jetzt an für ihre eigene Sicherheit verantwortlich beim Bewohnen des Gebäudes und auf dessen Zugänge.
Ein Grundsatz des GNGWB ist das integrale Risikomanagement. Dabei geht es darum, die baulichen, planerischen, organisatorischen und präventiven Massnahmen optimal und effizient miteinander zu verbinden, wobei alle Arten von Naturgefahren berücksichtigt und alle betroffenen Akteure (Behörden, Eigentümerinnen und Eigentümer von Infrastrukturanlagen, Bevölkerung) einbezogen werden sollen.
In diesem Zusammenhang wurden auch Änderungen vorgenommen für private Eigentümer von Gebäuden, die ausserhalb der Bauzonen oder Kleinsiedlungen (Weiler- und Erhaltungszonen) liegen. Das neue Gesetz stärkt und klärt die Eigenverantwortung der Privateigentümer. Ausserhalb von Bauzonen oder Kleinsiedlungen sind diese nun für ihre eigene Sicherheit beim Bewohnen des Gebäudes und auf dessen Zugänge verantwortlich.
Die Gemeinden sind für die Bauzonen und Kleinsiedlungen sowie deren Zugänge zuständig. Ausserhalb dieser Gebiete sind sie daher nicht verpflichtet, für die Sicherheit der sich dort aufhaltenden Personen zu sorgen.
Die zu befolgenden Empfehlungen und die anzuwendenden Schutzmassnahmen für Privateigentümerinnen und Privateigentümer ausserhalb der Bauzonen werden von der Dienststelle für Naturgefahren auf ihrer Website publiziert. Hier können die Eigentümer in Erfahrung bringen, wie sie vorgehen müssen, um sich vor einer Gefahr (Lawinen-, Überschwemmungs- oder geologische Gefahr) zu schützen, die sie betrifft.
Das GNGWB hebt das Gesetz über den Wasserbau sowie die Bestimmungen über die gravitativen Naturgefahren des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren auf. Letzteres wurde in das «Gesetz über den Wald» umbenannt, gleichzeitig revidiert und trat ebenfalls am 1. Januar 2023 in Kraft.
Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB):
Gesetzliche Grundlagen – Naturgefahren – vs.ch