Gebietsfremde invasive Pflanzen - Neuer kantonaler Aktionsplan
Der Kanton Wallis gibt sich einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen (Neophyten). Obwohl dank der seit über zehn Jahren umgesetzten Massnahmen ermutigende Ergebnisse erzielt werden konnten, schreitet die Ausbreitung solcher Pflanzenarten im Wallis weiter voran und bedroht die Sicherheit bestimmter Infrastrukturen, die Gesundheit von Mensch und Tier, die öffentliche und private Wirtschaft sowie die Biodiversität. Dieser Aktionsplan stellt die Massnahmen zusammen, die für die Umsetzung der kantonalen Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten erforderlich sind, und er empfiehlt die Fortführung der präventiven administrativen und aktiven Massnahmen, wozu auch die Optimierung der Massnahmenkoordination und eine effiziente Bekämpfung gehören.
Die durch invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) auf dem Kantonsgebiet verursachten Schäden werden immer grösser und betreffen eine Vielfalt von Bereichen (Landwirtschaft, Biodiversität, Infrastruktur, Sicherheit, öffentliche Gesundheit), was vor allem auch zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor führt. In Anerkennung der Bedeutung dieser Problematik hat der Bund 2016 eine nationale Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet, welche die Ziele und Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Neophyten, einschliesslich der rechtlichen Anpassungen, ausführlich darstellt. Darin wird festgehalten, dass die Kantone für «den Vollzug der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung sowie deren Erfolgskontrolle» verantwortlich sind.
Im Jahr 2010 verabschiedete der Kanton Wallis ein kantonales Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten, aus welchem ein erster Aktionsplan für den Zeitraum 2017-2020 hervorging. Der neue Aktionsplan erstreckt sich auf den Zeitraum 2022-2026. Er fasst das Erreichte zusammen, zeigt die eingesetzten Ressourcen auf und schlägt aktualisierte Massnahmen zur Umsetzung der kantonalen Strategie vor.
Zu den realisierten Massnahmen gehört, dass die kantonale Gesetzgebung teilweise revidiert wurde (Gesetz über den Wald) bzw. derzeit revidiert wird (Gesetz über den Natur- und Heimatschutz), womit die Bekämpfung von invasiven Neophyten verbindlicher wird. Ferner ist zur Umsetzungshilfe der Dienststelle für Mobilität (2013) betreffend die Strassenbauprojekte und Unterhaltsarbeiten eine neue kantonale Weisung der Dienststelle für Landwirtschaft (Weisung über den Schutz von Kulturen) hinzugekommen.
Obwohl die durch invasive Neophyten verursachten Schäden auf Kantonsebene immer noch zunehmen, beginnen die Begleit- und Sensibilisierungsarbeit sowie die Bekämpfungsmassnahmen Wirkung zu zeigen. Das Bewusstsein für die Problematik wächst stetig, sowohl bei den öffentlichen Diensten, den Gemeinden, als auch bei manchen privaten Unternehmen und Privatpersonen. Die durchgeführten Bekämpfungsmassnahmen haben dazu beigetragen, die Verbreitung einiger sehr problematischer Neophyten zu verringern und Gebiete zu schützen, die für die Biodiversität von besonderem Interesse sind.
Der neue Aktionsplan legt den Schwerpunkt auf die Koordination, Information, Ausbildung, Betreuung, Begleitung sowie die Intensivierung und Überwachung der Bekämpfungsmassnahmen. Durch koordinierte und begleitete Bekämpfungs-massnahmen, die sowohl kantonale und kommunale Stellen als auch Private einbeziehen, kann der Ausbreitung invasiver Neophyten entgegengewirkt werden. Gleichzeitig können die für die Umsetzung der kantonalen Strategie erforderlichen Personal- und Finanzressourcen optimal eingesetzt werden. Zwischen 2022 und 2026 wird der Kanton voraussichtlich rund 650'000 Franken pro Jahr für die Bekämpfung invasiver Neophyten bereitstellen. Zwischen 2010 und 2015 belief sich dieser Betrag auf 120'000 Franken pro Jahr und zwischen 2016 und 2021 auf 450'000 Franken pro Jahr.
Informationen und Instrumente (Konzept, Praxishilfe, Mobile-App, etc.) sind zu finden auf: vs.ch//web/sfnp/plantes-envahissantes