Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft
Im Jahr 2022 wird eine Summe von knapp 307 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft bezahlten CO2-Abgabe. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 0,852 ‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro 100 000 Franken abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2020 85.20 Franken rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2020 ist die am 31. Oktober 2021 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt. Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den jeweiligen Betrag auszahlen oder verrechnen.
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