Medienmitteilung

Coronavirus (COVID19) - Bilanz der Hilfen 2020 für den Kultursektor und neue Unterstützungsmöglichkeiten

18/01/2021 | Dienststelle für Kultur

Bis Ende 2020 haben der Kanton Wallis und der Bund Kulturunternehmen, Kulturschaffende und Leiter von Musikvereinen mit rund 11,5 Millionen Franken unterstützt. Das kantonale Projekt "Stipendien für Forschung und Entwicklung" hat die Unterstützung von 70 Projekten ermöglicht mit dem Ziel, Kulturschaffende zu ermutigen, trotz der Schliessung von Kultureinrichtungen ihre persönliche Forschung fortzusetzen. Im November 2020 hat der Kanton seine Unterstützung für den Kulturbereich durch die Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund über 10,4 Mio. Franken (50% Bund, 50% Kanton) verlängert. Ausserdem können seit Ende Dezember Kulturschaffende wieder entschädigt werden und Transformationsprojekte von Kulturbetrieben können nun mit bis zu 80% ihrer Kosten gefördert werden, anstelle von 60%.

Die erste Welle der COVID-19-Pandemie hatte einen starken Einfluss auf die Kulturlandschaft. Auf der Grundlage der Richtlinien der Verordnung vom 20. März 2020 und der Beschlüsse des Staatsrates entschädigten der Bund und der Kanton Wallis Kulturunternehmen, Kulturschaffende, Chöre und Musikgesellschaften mit einem Gesamtbetrag von fast 11,5 Millionen Franken.

Um eine durch eine zweite Welle verursachte Notlage zu vermeiden, schlossen der Kanton Wallis und der Bund im November 2020 eine Leistungsvereinbarung über 10,4 Millionen Franken ab. Dies ermöglicht es dem Kanton, neue Beträge zu gleichen Teilen (50% Bund, 50% Kantone) zur Verfügung zu stellen, um die finanziellen Verluste von Kulturbetrieben auszugleichen und Transformationsprojekte zu fördern, die es den Unternehmen ermöglichen, sich an die neuen, durch die Pandemie veränderten Umstände anzupassen.

Nach der Verabschiedung neuer Massnahmen für den Kulturbereich, hat der Bundesrat die Kulturverordnung COVID-19 abgeändert. So wird seit Ende Dezember die Entschädigung für finanzielle Verluste für Kulturschaffende wiedereingeführt. Auch die maximalen Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Soforthilfe wurden angehoben. Darüber hinaus können Transformationsprojekte von Kulturbetrieben nun mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 80% der Kosten gefördert werden, bisher waren es 60%. Die Frist für die Geltendmachung von Schäden, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2020 entstanden sind, läuft bis zum 31. Januar 2021.

 

 

 

Aktionen im Wallis: "Stipendien für Forschung und Entwicklung " und "Unterstützung für Chorleiter und Organisten"

Im Rahmen der Umsetzung der Kulturverordnung COVID-19 hat die Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis mit den künstlerischen Forschungsstipendien eine einzigartige und innovative kantonale Aktion initiiert. Diese richtet sich an Kunstschaffende, die ihren Beruf derzeit nicht ausüben können und ermutigt sie, trotz der Schliessung von Kultureinrichtungen ihr künstlerisches Arbeiten weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang wurden 173 Anträge bei der Dienststelle für Kultur eingereicht, eine beachtliche Anzahl, die von der Notwendigkeit der Förderung der Forschung über sämtliche Bereiche hinaus zeugt. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat 70 Projekte unterstützt. Darunter sind viele transdisziplinäre Projekte, die den Wunsch nach Austausch, Solidarität und dem Knüpfen von Netzwerken in dieser aussergewöhnlichen Zeit zeigen.

Als subsidiäre Massnahme hat der Staatsrat auch eine Entschädigung für alle Gesangs- und Musikvereine, die dies beantragen, beschlossen; sie entspricht 80% der Gehälter (ohne Sozialabgaben) für den Arbeitszeitausfall ihres Leiters oder Organisten für den Zeitraum vom 26. September bis zum 31. Dezember 2020, sofern die Vergütung normalerweise vom Verein und nicht von der Gemeinde, der Pfarrei oder einem Dritten bezahlt wird.

Weitere Informationen unter: https://www.vs.ch/web/culture/coronavirus-culture

Medieninformationen unter: https://www.vs.ch/culture/infos-medias

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