Coronavirus (COVID-19) - Kompensierung der finanziellen Verluste der Gesundheitsinstitutionen
Der Staatsrat legt eine ausserordentliche finanzielle Hilfe von 64 Millionen Franken fest, um einen Teil der aufgrund der Gesundheitskrise in Zusammenhang mit COVID-19 entstandenen Verluste der Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime und anderen Gesundheitseinrichtungen kompensiert werden. 61 Millionen Franken werden im Rahmen der Rechnung 2020 durch den Kanton finanziert. Der Restbetrag von 3,2 Millionen Franken geht zu Lasten der Gemeinden. Dieser Betrag soll insbesondere die Einkommensverluste ausgleichen, die durch den eidgenössischen Beschluss nicht dringliche Spitalbehandlungen zu verbieten, die Unterbelegung bestimmter Pflegeheimbetten sowie die aufgrund von COVID-19 verursachten Zusatzkosten für die Patientenversorgung entstanden sind.
Die Gesundheitsinstitutionen haben im Jahr 2020 grosse Anstrengungen unternommen, um die COVID-19-Patienten und -Patientinnen zu behandeln und gleichzeitig weiterhin eine qualitativ hochstehende Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. Sie haben namentlich zusätzliches Personal eingestellt und verstärkt Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe, Überhemden, Desinfektionsmittel) angeschafft.
Parallel dazu wurde der Normalbetrieb der Gesundheitsinstitutionen beeinträchtigt. Die nicht dringlichen Behandlungen in den Spitälern und Kliniken sind während den Epidemiewellen reduziert oder sogar eingestellt worden. Die Privatkliniken sind als Verstärkung hinzugezogen worden, um das Spital Wallis zu unterstützen. In manchen Alters- und Pflegeheimen (APH) sind unter anderem wegen den Todesfällen und des vorübergehenden Aufnahmestopps die Betten unterbelegt.
Die erheblichen Anstrengungen der Gesundheitsinstitutionen haben ihren Preis, den sie nicht alleine tragen können. Im Spitalbereich belaufen sich die zusätzlichen Kosten und Ertragsausfälle, an denen der Kanton sich beteiligt und die durch die gesamten Massnahmen entstanden sind, auf 53,5 Millionen Franken (41,5 Millionen an das Spital Wallis und 6,4 Millionen an das Spital Riviera-Chablais Waadt-Wallis). Der Rest betrifft die Kliniken Valère und CIC Saxon, die Berner, Genfer und Luzerner Klinik in Montana, die Clinique romande de réadaptation und die Leukerbad Clinic. Die finanzielle Entschädigung für die Alters- und Pflegeheime und Tagesstrukturen werden auf 10,5 Millionen Franken veranschlagt. Dieser Betrag wird zwischen dem Kanton (70%) und den Gemeinden (30%) aufgeteilt.
Die zusätzlichen Kosten für den Kanton, die den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch die Pandemie entstanden sind, werden auf 61 Millionen Franken geschätzt. Ein Teil davon, nämlich 30,7 Millionen Franken, kann aus dem Restbudget der Dienststelle für Gesundheitswesen gedeckt werden. Die Budgetüberschreitung von 30,2 Millionen Franken werden dem Parlament im Rahmen der Genehmigung der Rechnung 2020 unterbreitet.
Dieser Betrag wird es ermöglichen, den Gesundheitsinstitutionen die notwendigen Garantien zu geben, um ihren Betrieb mittel- und langfristig sicherzustellen. Der Bundesrat wie auch die Krankenversicherer sind nicht auf eine Entschädigung eingetreten. Daher übernimmt der Kanton Wallis diese Beträge gemäss der kantonalen Gesetzgebung. Diese erlaubt es, die Gesundheitsinstitutionen in dieser Ausnahmesituation zu subventionieren