Coronavirus (COVID-19) - Erweiterung der Teststrategie
Im Kanton Wallis werden gezielte und regelmässige Tests von asymptomatischen Personen in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, beispielsweise in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Schulen, Unternehmen, Tourismusdestinationen und anderen Institutionen, Orten oder spezifische Gruppen, eingeführt. Jede Woche können mehrere zehntausend Personen getestet werden. Um das Projekt zu finanzieren, ist ein Betrag von 20 Millionen Franken vorgesehen.
Der Bund geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen durch Personen ohne Symptome stattfinden, die gar nicht merken, dass sie infiziert sind. Der Bund hat deshalb Mitte Dezember das Testen von Personen ohne Symptome im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz zugelassen. Um den Anreiz für solche Tests zu erhöhen, übernimmt der Bund neu die Kosten dafür. Die Tests können vom Personal vor Ort vorgenommen werden. Die erweiterte Teststrategie soll auch dazu beitragen, lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, etwa in Schulen. Dies nicht zuletzt auch, weil sich die neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus in der Schweiz weiterverbreiten. Der Bund übernimmt auch in diesen Fällen die Kosten für die Testung von Personen ohne Symptome. Der Kanton muss diesbezüglich dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Plan vorlegen, etwa dazu wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden. Für die Gesundheitsinstitutionen wird ein solcher Plan jedoch nicht verlangt. In diesem Bereich sind Massnahmen in der Umsetzungsphase.
Der Kanton Wallis, plant, mehrere zehntausend Tests pro Woche durchzuführen. Diesbezüglich wurde entschieden, eine Struktur einzurichten, die unverzüglich ein Präventionskonzept erstellen soll um es dem BAG zu übermitteln. Der Plan muss vor und nach Ausbrüchen gezielte und regelmässige Tests von asymptomatischen Personen in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko vorsehen, insbesondere in Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Unternehmen, Tourismusdestinationen sowie in weiteren Einrichtungen, Orten oder spezifischen Gruppen. Das kantonsärztliche Amt und die kantonale Einheit für übertragbare Krankheiten werden weiterhin für die Bewältigung von Ausbrüchen zuständig sein. Für das Projekt werden 20 Millionen Franken bereitgestellt, wovon ungefähr ein Drittel zu Lasten des Kantons geht.
Der Staatsrat hat außerdem die Maßnahmen für die Bewältigung von positiven Fällen und den Quarantänen in den obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II verdeutlicht. Nach einem zweiten identifizierten Fall wird die gesamte Klasse getestet. Wenn weitere Schüler positiv sind (ab drei Fällen oder dem dritten Fall), wird die Klasse in Quarantäne gestellt.
Wird eine Virus-Variante festgestellt oder vermutet, auch nach dem ersten Fall, werden die Klasse sowie die Lehrperson (Kontaktpersonen) in Quarantäne gestellt, ebenso die Eltern und Personen, die mit den Kindern oder Lehrpersonen im gleichen Haushalt leben (Kontakte der Kontakte) und es werden Tests durchgeführt.