Medienmitteilung

Europäischer Tag der Opfer von Straftaten - Wege zur persönlichen Aufarbeitung einer Straftat

22/02/2021 | Dienststelle für Sozialwesen

Im Wallis bieten die Opferhilfestellen (OHG) den Opfern und deren Angehörigen eine umfassende Betreuung an (psychosoziale Unterstützung, Informationen über Rechte, juristische Begleitung, Vermittlung an spezialisierte Partner und Finanzierung). Der Europäische Tag der Opfer von Straftaten bietet die Gelegenheit, den Opfern zuzuhören. Opferaussagen beschreiben die vielfältigen Wege zur Aufarbeitung solcher Taten eindrücklich. Folgende drei Schwerpunkte bilden oft Etappen im gesamten Prozess: Anerkennung, Wiedergutmachung und Aufarbeitung.

Zahlreiche Fachpersonen sind täglich im Bereich der Opferhilfe tätig: Polizei, Justiz, Fachstellen für Opferhilfeberatung, Gesundheits- und, Sozialdienste, Einrichtungen für Notunterkünfte, usw. Der europäische Tag der Opfer von Straftaten hat zum Ziel, die Öffentlichkeit in Bezug auf die Situation der Opfer, ihre Rechte, ihre Bedürfnisse und auf die verschiedenen Hilfsangebote zu sensibilisieren.

Die Walliser Opferhilfestellen (OHG) befinden sich an der Schnittstelle verschiedener juristischer, psychologischer und sozialer Bereiche. Sie bieten dabei eine umfassende Betreuung an. Diese beinhaltet die Beratung und Unterstützung, die Rechtsauskunft, die psychosoziale und juristische Begleitung der Person, die Vermittlung an spezialisierte Partner und die Finanzierung, die Zugang zu diesen Hilfen gewährt. Ihr Auftrag ist die Betreuung sämtlicher Opfer von Straftaten. Dazu gehören häusliche Gewalt, Drohungen, Tätlichkeiten im privaten oder öffentlichen Raum, sexuelle Gewalt, Freiheitsberaubung, Raubüberfälle oder Menschenhandel.

Der heutige europäische Tag der Opfer von Straftaten bietet hauptsächlich Gelegenheit, Opfer zu Wort kommen zu lassen, damit sie von ihrem persönlichen Weg berichten können. Im persönlichen Bewältigungsprozess der Opfer sind oftmals drei Schwerpunkte festzustellen: das Einordnen des Erlebten, die Wiedergutmachung durch die Täterschaft oder durch Dritte und die Aufarbeitung einer traumatisierenden Erfahrung.

Das Einordnen der Erfahrung als unrechtmässige Tat

  • Das Opfer wird sich des Erlebten bewusst, es ordnet seine Erfahrungen als inakzeptable und unrechtmässige Tat ein. In der Bewältigung seiner Erfahrungen hat das Opfer und die ihm nahestehenden Personen Anspruch auf die umfassende Unterstützung der Opferhilfestellen.
  • Die gesellschaftliche Anerkennung des erlittenen Schadens ist für zahlreiche Personen zentral. Diese kann über das Strafverfahren und insbesondere über eine allfällige Verurteilung der gewaltausübenden Personen erfolgen.
  • Die Anerkennung von Schadensansprüchen der Opfer kann in diverser Form erfolgen, die Kostenübernahme diverser Leistungen, z.B. wie Notunterkunft, Schutzmassnahmen, usw.

Die Aufarbeitung

  • Der Weg zur Aufarbeitung einer Straftat ist individuell und persönlich. Es gibt nicht eine einzige, sondern mehrere Möglichkeiten, das Gleichgewicht nach einem Übergriff wiederzufinden.
  • Der rechtliche Weg kann Teil eines Aufarbeitungsprozesses sein. Allerdings wird er manchmal als beschwerlich und langwierig empfunden. Deshalb bietet die Opferhilfe den Opfern Zugang zu unterstützenden Massnahmen, ohne dass es zu einer Strafanzeige oder zu einer allfälligen Verurteilung der Täterschaft kommen muss.
  • Die psychologische Unterstützung bietet gewaltbetroffenen Personen Hilfe in der Bewältigung die ihrer körperlichen, sexuellen und/oder psychischen Verletzungen. Zur Überwindung der traumatischen Erlebnisse braucht es je nach psychischer Beeinträchtigung eine zusätzliche psychotherapeutische Behandlung.
  • Die Aufarbeitung hängt ebenfalls von der Unterstützung des Umfelds und von der Qualität der professionellen Begleitung während der verschiedenen Etappen ab.

Rechtliche Wiedergutmachung

  • Normalerweise muss die Täterschaft für ihre Handlungen aufkommen und die finanzielle Genugtuung übernehmen.
  • Kann dies die Täterschaft nicht, sieht das Opferhilfegesetz vor, dass sich die Gesellschaft an dieser Wiedergutmachung durch die Bezahlung einer Genugtuungssumme beteiligt. Im Wallis müssen sich dafür die Opfer an den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) wenden.