Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Bundesstrategie zur Lockerung der Massnahmen

24/02/2021 | Staatsrat

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ab 1. März zu lockern. Der Staat Wallis begrüsst diese Lockerungen, die insbesondere die Wiedereröffnung von Einkaufsläden für Güter des nicht täglichen Bedarfs sowie die Wiederaufnahme von Kultur-, Sport-, Freizeit- und Outdoor-Aktivitäten betreffen. Der Staatsrat hätte sich gewünscht, dass die Restaurantterrassen bereits am 1. März geöffnet werden können. Im Rahmen der Konsultation hatte die Regierung auch den Wunsch geäussert, dass die Restaurants am 1. April wieder vollständig öffnen dürfen und dass zum selben Datum auch die Studenten der Tertiärstufe den Präsenzunterricht wiederaufnehmen können. Sie hatte den Bundesrat zudem aufgefordert, die Möglichkeit weiterer Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur zu prüfen. Der Bundesrat reagierte darauf positiv.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ab 1. März zu lockern. Die angekündigte Strategie sieht eine zweite Lockerungsphase vor, die ab dem 22. März erfolgen wird, sofern die Entwicklung der Lage dies zulässt.

Zusammengefasst heisst das, ab dem 1. März können alle Läden wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre an. Zum anderen sind auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.

Der Staatsrat begrüsst die ab dem 1. März beschlossenen Lockerungen, insbesondere die Wiedereröffnung von Einkaufsläden für Güter des nicht täglichen Bedarfs und die Erleichterungen in den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit und Unterhaltung im Freien. Wie bei der Konsultation geäussert, hätte es der Staatsrat begrüsst, dass die Terrassen aller Restaurants ab dem 1. März gemäss den bereits erstellten Schutzplänen geöffnet werden können, und zwar bis 18 Uhr. Er bedauert, dass dieser Vorschlag nicht berücksichtigt wurde.

Die Regierung hatte auch gehofft, dass die Restaurants am 1. April wieder vollständig öffnen können und dass zu diesem Zeitpunkt der Präsenzunterricht für die Studenten wiederaufgenommen werden kann. Nicht zuletzt hatte sie den Bundesrat ersucht, die Möglichkeit weiterer Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur zu prüfen. Der Bundesrat reagierte positiv, indem er die Altersgrenze für Ausnahmen in den Bereichen Sport und Kultur von 16 auf 20 Jahre anhob und kulturelle und sportliche Aktivitäten für bis zu 15 Personen wieder zuliess.