Vademecum «Heimfall der Konzessionen» - Vorgehen und Organisation der künftigen Nutzung der kommunalen Wasserkräfte
Bei einer Vielzahl von Wasserkraftwerken im Wallis laufen in den kommenden Jahrzehnten deren Konzessionen zur Nutzung der Wasserkraft aus. Der Kanton schlägt den Konzessionsgemeinden in einem Vademecum ein geeignetes Vorgehen und eine geeignete Organisation vor, um die Heimfälle und die zukünftige Nutzung der Wasserkraft im Kontext der kantonalen Wasserkraftstrategie zu klären. Die Entscheide der Konzessionsgemeinden zur zukünftigen Nutzung ihrer Wasser sind für das Wallis essenziell, auch weil diese die Interessen mehrerer Generationen berühren. In Bezug auf die Organisation wird vorgeschlagen, die verschiedenen Walliser Akteure von Anfang an in die Arbeiten einzubeziehen, dies im Hinblick auf eine erfolgreiche zukünftige Zusammenarbeit zum Wohle der Walliser Gemeinden und der Bevölkerung.
Bei einer Vielzahl von Wasserkraftwerken im Wallis laufen in den kommenden drei Jahrzehnten deren Konzessionen zur Nutzung der Wasserkraft aus. Für die Konzessionsgemeinden bedeutet dies, dass diese schon heute die nötigen Grundlagen erarbeiten müssen, um über die zukünftige Nutzung ihrer Wasser entscheiden zu können. Dieser Entscheid berührt die Interessen von mehreren Generationen und sollte deshalb erst nach gründlicher Analyse der damit verbundenen Chancen und Risiken erfolgen.
Zur Unterstützung der Konzessionsgemeinden hat deshalb das Departement für Finanzen und Energie (DFE) in Zusammenarbeit mit der FMV und dem Verband der konzedierenden Gemeinden (ACC) ein Vademecum erarbeitet, welches ein Vorgehen und eine geeignete Organisation vorschlägt, um den Heimfall und die zukünftige Nutzung der Wasserkraft im Kontext der kantonalen Wasserkraftstrategie zu klären. Die Umsetzung dieser im Gesetz verankerten Strategie ist aufgrund der Vielzahl an Rahmenbedingungen und der betroffenen Akteure komplex.
In wenigen Arbeitsschritten zeigt das Vademecum nun für die Konzessionsgemeinden einen technischen, rechtlichen, administrativen und politischen Weg auf, um die nötigen Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu erarbeiten. Dieser Prozess ermöglicht es insgesamt, die Strategie für das heimfallende Wasserkraftwerk zu planen, seinen technischen Zustand zu bewerten, die im Gesetz vorgesehene billige Entschädigung an den aktuellen Konzessionär festzulegen und seine zukünftige wirtschaftliche Rentabilität abzuschätzen. Danach führt er zur Wahl des künftigen Konzessionärs, zum Entscheid über die zukünftige Nutzung der Wasserkraft, der Vergabe der neuen Konzession bis zur Übergabe des Betriebs an den künftigen Konzessionär. Spezifische Analysen und Praktiken, welche sich vornehmlich an Experten richten, werden in zusätzlichen Anhängen erläutert.
Für ein erfolgreiches Umsetzen der Arbeitsetappen wird empfohlen, von Anfang an die verschiedenen Walliser Akteure einzubinden. Dies gilt insbesondere für den Einbezug des Kantons und der FMV, welche der kantonalen Wasserkraftstrategie zufolge zukünftig als Partner der Konzessionsgemeinden gesetzt sind.