Das Wallis will die Rückverfolgbarkeit seiner AOC-Weine verbessern
Die für die Landwirtschaft und die Lebensmittelkontrolle verantwortlichen Departemente (DVER und DGSK) eröffnen eine Vernehmlassung zur Revision des kantonalen Rechts im Zusammenhang mit den Weinbaukontrollen. Die vorgelegten Änderungen betreffen das Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes, das Gesetz betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie die Verordnung über den Rebbau und den Wein.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen die Rückverfolgbarkeit der Walliser Weine von der Rebe bis in die Flasche verbessern und den Informationsaustausch unter den verschiedenen Kontrollorganen ermöglichen. Sie setzen die Verbesserungsvorschläge der Arbeitsgruppe um, die 2014 vom Staatsrat eingesetzt wurde, um das ganze Kontrollsystem für Weine zu analysieren.
Parallel zur Gesetzesrevision wird zurzeit eine elektronische Datenbank entwickelt, mit dem Ziel, das gesamte Kontrollsystem ganzheitlich zu verwalten. Dadurch kann die vollständige Rückverfolgbarkeit garantiert und die administrative Arbeit der Unternehmen vereinfacht werden.
Diese Vorschläge stehen zudem im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten auf Bundesebene für eine umfassende Verbesserung des Kontrollsystems für Weine.
Der Staatsrat nahm auch im Detail zur Strategie «Viti horizon 2020» des IVV Stellung. Er gab seine Bemerkungen zu den verschiedenen Massnahmen kund und schlug unter anderem eine gestaffelte Umsetzung vor, welche der Entwicklung des Bundesrechts über die AOC im Weinbau Rechnung trägt.
Kantonale Vernehmlassung