Wolfsrudel Val d’Hérens - Junge Wölfin im Rahmen der vom Kanton Wallis erteilten Regulierungsbewilligung erlegt
Die kantonale Wildhut hat am 5. März 2022 in der Region Nendaz eine junge Wölfin erlegt. Dies geschah auf der Grundlage der von Staatsrat Frédéric Favre erteilten Bewilligung zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d'Hérens. Der Abschuss erfolgte in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietes.
Eine junge Wölfin wurde am 5. März 2022 in der Region Nendaz von der Wildhut erlegt, nachdem der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, eine Bewilligung zur Regulierung des Rudels erteilt hatte, die am 3. September 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der Abschuss erfolgte in der Nähe eines Gebietes mit menschlicher Aktivität und in der Nähe eines Weilers in der Region.
Neben der Reduktion des Wolfsbestands hofft die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) mit dem Abschuss auch eine abschreckende Wirkung erreicht zu haben, damit sich das Rudel nicht in die Nähe von Siedlungen begibt und seine Auswirkungen auf die Weidewirtschaft begrenzt werden.
In Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Gesuch um Regulierung positiv beantwortet und kürzlich eine Erweiterung des Abschussperimeters genehmigt.
Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) überwiesen.
Das Wolfsrudel im Val d’Hérens bestand bis anhin aus fünf Wölfen. Die DJFW setzt sein Monitoring fort, um die Wölfe, die diese Region durchstreifen, zu überwachen und gegebenenfalls den zweiten genehmigten Abschuss durchzuführen. Die Elterntiere müssen verschont werden. Die Bewilligung zur Regulierung ist bis am 31. März 2022 gültig.