Coronavirus (Covid-19) - Entwicklung des Unterstützungsdispositivs für Unternehmen
Der Staatsrat hat entschieden, den in der zweiten Jahreshälfte 2021 besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen eine zusätzliche Unterstützung zu gewähren. Diese gezielte Hilfe richtet sich einerseits an Härtefälle in der Event-, Reise- und Freizeitbranche, einschliesslich der Fitnessbranche, und andererseits an Diskotheken, Nachtbars und Thermalbäder. Die Umsetzung des Dispositivs wird im April erwartet, sobald die beschlossenen Massnahmen vom Bund genehmigt worden sind.
Am 2. Februar 2022 verabschiedete der Bundesrat die Härtefallverordnung 2022. Auf dieser Grundlage beschloss der Staatsrat die Umsetzung eines zusätzlichen Hilfsprogramms für sehr gezielte Fälle.
Diese neue zusätzliche Unterstützung in Form von A-fonds-perdu-Hilfen betrifft in erster Linie Unternehmen aus der Event-, Reise- und Freizeitbranche, einschliesslich der Fitnessbranche. In diesen Erwerbszweigen waren zahlreiche Unternehmen seit Beginn der Pandemie ununterbrochen betroffen und die Wiederaufnahme einer fast normalen Tätigkeit ist erst während der aktuellen Jahreshälfte zu erwarten. Diese Unternehmen wurden identifiziert und haben seit Ende 2020 über das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) regelmässig Auszahlungen erhalten. Für Unternehmen, die nach wie vor finanzielle Hilfe benötigen, können zusätzliche Auszahlungen für den Zeitraum von Ende 2021 und der ersten Jahreshälfte 2022 unter denselben Bedingungen wie bisher geleistet werden. Für die Auszahlung dieser Hilfsgelder wurde ein Betrag in Höhe von 27 Millionen Franken bereitgestellt. Dies dürfte zu einem Nettoaufwand für den Kanton in Höhe von 9 Millionen Franken führen.
Zusätzliche Unterstützung wird auch Nachtlokalen wie Diskotheken und Nachtbars sowie Thermalbädern zugesprochen. Es handelt sich hierbei um Wirtschaftsakteure, deren Tätigkeit besonders von den seit September 2021 auferlegten Schutzmassnahmen betroffen war. Diese Unternehmen haben die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung zu beantragen, die ähnlich berechnet wird, wie jene für die Betriebe, die zu Beginn des Jahres 2021 schliessen mussten, und die zwei Monaten Schliessung entspricht. Für die Auszahlung dieser Hilfsgelder wurde ein Betrag in Höhe von 7 Millionen Franken bereitgestellt. Dies dürfte zu einem Nettoaufwand für den Kanton in Höhe von 2,1 Millionen Franken führen. Die letztes Jahr für die Gewährung der Hilfen an die geschlossenen Betriebe eingerichtete IT-Plattform wird für die anspruchsberechtigten Unternehmen erneut aktiviert. Diese können ihre Anträge im April einreichen.
Das vom Staatsrat verabschiedete Dispositiv erfordert eine vorherige Genehmigung durch den Bund für die Refinanzierung von gewährten Hilfen, sodass die detaillierten Informationen und Modalitäten für die zusätzliche Unterstützung im Laufe des Monats April auf https://www.vs.ch/de/web/seti/coronavirus-informationen-fuer-die-unternehmen online geschaltet werden.
Der Staatsrat hat ebenfalls beschlossen, den Saldo in Höhe von 12 Millionen Franken der nicht benutzten Mittel für den Krisenbewältigungsplan für die Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) und Exportunternehmen auf die Jahre 2022 und folgende zu übertragen. Die Verwendung des Betrags von 15 Millionen Franken, den der Grosse Rat im November 2020 gesprochen hatte, war nicht auf 2021 beschränkt und versteht sich als mehrjährig.
Diese Entscheide für Hilfsgelder an die von der Pandemie betroffenen Wirtschaftsakteure sind Gegenstand von Nachtragskrediten mit der Genehmigung zur vorzeitigen Verwendung. Sie werden in die nächste Botschaft und den nächsten Beschlussentwurf zu diesem Thema eingebunden, die dem Grossen Rat in der Junisession 2022 vorgelegt werden sollen.