Pflanzenschutzmitteilung Nr. 05
Veranstaltung
Im Rahmen der diesjährigen AGROVINA werden sich die Messetage mit einem gemeinsamen, aktuellen Thema befassen: «Die Reduktion der Hilfsstoffe: die Herausforderung für die Zukunft», und zwar anlässlich:
- des 19. Schweizer Obstkulturtags am Dienstag, 5. April;
- des Schweizer Weinbautags am Mittwoch, 6. April;
- des Schweizer Önologietags am Donnerstag, 7. April.
Weitere Informationen auf der Website: AGROVINA
Weinbau
ÖLN 2022: Herbizid und Begrünung
Die Grundanforderungen ÖLN führen im Jahr 2022 zur Abschaffung der Ausnahmebewilligung für sehr trockene Gebiete (im Durchschnitt weniger als 700 mm Jahresniederschläge). Diese Änderung ist beim Begrünungsmanagement und bei der Unkrautbekämpfung zu berücksichtigen.
Folgende Ausnahmebewilligungen bleiben jedoch bestehen: Anlagen mit geringer pflanzenverfügbarer Wasserreserve (RU < 100 mm), Junganlagen (1 bis 3 Jahre), enge Bepflanzungen (< 1,5 m) und nicht mechanisierbare Parzellen.
Um die Zonen mit geringer pflanzenverfügbarer Wasserreserve zu bestimmen, in denen sich die Beibehaltung einer Begrünung als problematisch für die Wasser- und Stickstoffkonkurrenz erweisen könnte, sollte man sich auf die Studie der Bodenbeschaffenheit des Walliser Rebbaugebietes beziehen, die zwischen 2004 und 2007 durchgeführt wurde (Terroir-Studie). Diese Studie ergab, dass Böden mit geringer pflanzenverfügbarer Wasserreserve (< 100 mm) etwa 25 Prozent der Walliser Weinberge ausmachen.
Das Weinbauamt hat ein Dokument veröffentlicht, das Ihnen bei der Suche nach diesen Zonen helfen soll. Sie finden es hier: Weisung Terroir-Studie.
Dienststelle für Landwirtschaft