Ergebnisse der Prüfung der Aufgaben und Strukturen (PAS 2)
Am Ende der zweiten Etappe der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 2) hat die Regierung 210 Massnahmen berücksichtigt, die bis 2019 ein Sparpotenzial von 90 Millionen Franken aufweisen. Dank der verbesserten Prognosen in Sachen Steuereinnahmen (+20 Mio.) sowie der Einnahmen infolge der Restrukturierung des WKB-Aktienkapitals (+10 Mio.) konnte das ursprüngliche Ziel, Finanzmittel in der Höhe von 120 Millionen Franken bereitzustellen, erreicht werden.
Das Projekt PAS ermöglicht es, das strukturelle Defizit der Kantonsfinanzen zu beheben und den künftigen Budgetengpässen vorzugreifen. Ziel dieses Projekts ist es, gesunde Kantonsfinanzen zu gewährleisten, um die nötigen Mittel für die aktuellen Herausforderungen und die künftigen Chancen bereitzustellen. Die berücksichtigten Massnahmen betreffen sämtliche Tätigkeitsbereiche des Staates. Im Rahmen dieses Projekts hat der Staatsrat für ein gesundes Gleichgewicht zwischen Ausgabensenkungen und Einnahmenerhöhungen gesorgt. Er war auch darauf bedacht, die Auswirkungen auf die Leistungen zugunsten der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Notwendigkeit des Vorgehens
Der Staatsrat hat die Prüfung der Aufgaben und Strukturen lanciert, um gesunde Kantonsfinanzen gewährleisten und die nötigen Mittel für die aktuellen Herausforderungen und die künftigen Chancen bereitstellen zu können. Dieses Vorgehen hat sich angesichts der Defizite der Rechnungen 2013 und 2014, der wiederholten Schwierigkeiten, den Voranschlag auszugleichen, sowie der Einnahmen- und Ausgabenprognosen als unabdingbar erwiesen. Diese Feststellung wurde durch die Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts BAKBASEL, die ein strukturelles Defizit zutage gefördert hat, bestätigt. BAKBASEL hat auch aufgezeigt, dass die Kosten pro Einwohner im Wallis höher sind als in strukturähnlichen Kantonen.
Ablauf des Projekts
Gestützt auf die Bedürfnisse und Mittel gemäss integrierter Mehrjahresplanung 2016-2019 hatte der Staatsrat die im Rahmen des Projekts PAS 2 bereitzustellenden Finanzmittel für den gesamten Staat (einschl. halbstaatliche Institutionen) auf 120 Millionen Franken festgelegt. Dieser Betrag wurde auf alle Dienststellen, unter anderem unter Berücksichtigung des von BAKBASEL durchgeführten Benchmarkings, verteilt. Jede Dienststelle wurde beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen. Ein Analyseteam unter der Leitung eines externen Experten, dem insbesondere auch Vertreter des Parlaments angehörten, hat diese Massnahmen zuhanden des Staatsrates beurteilt.
Die Judikative und die Legislative haben sich auf Antrag des Staatsrates ebenfalls an diesem Vorgehen beteiligt. Parallel dazu wurden die Organisationsstrukturen des Staates und die Lohnautomatismen unter die Lupe genommen. Eine vom BAKBASEL durchgeführte Studie hat gezeigt, dass die Personaldotierung im Wallis insgesamt unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt und dem Durchschnitt strukturähnlicher Kantone liegt.
Berücksichtigte Massnahmen und Gesamtergebnisse
Gestützt auf all diese Arbeiten hat der Staatsrat 210 Massnahmen berücksichtigt, die es ermöglichen, bis 2019 Finanzmittel in der Höhe von 90 Millionen Franken bereitzustellen. Diese Finanzmittel resultieren zu 44% aus Ausgabensenkungen und zu 56% aus Einnahmenerhöhungen. Das Gleichgewicht zwischen Ausgabensenkungen und Einnahmenerhöhungen ist also gewährleistet.
194 Massnahmen für einen Gesamtbetrag von 49 Millionen Franken liegen in der Kompetenz der Departemente oder des Staatsrates und können ab dem Budget 2017 schrittweise umgesetzt werden. Die restlichen 16 Massnahmen für einen Gesamtbetrag von 41 Millionen Franken erfordern gesetzliche Änderungen, die im Kompetenzbereich des Grossen Rates liegen. Dank der Verbesserung der Prognosen in Sachen Steuereinnahmen (+20 Mio.) sowie der Einnahmen infolge der Restrukturierung des WKB-Aktienkapitals (+10 Mio.) konnte das Ziel, Finanzmittel in der Höhe von 120 Millionen Franken bereitzustellen, erreicht werden.
Zu diesen Massnahmen kommen jene des Dekrets über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) und des Dekrets betreffend die Anwendung der Bestimmungen der Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Voranschlags 2015 hinzu. Sie ermöglichen es dem Kanton, jährliche Mittel in der Höhe von 57 Millionen Franken für eine Dauer von drei Jahren bereitzustellen. Der Staatsrat schlägt vor, einen Teil dieser Massnahmen (insgesamt 32 Mio.) hinsichtlich ihrer Weiterführung gesetzlich zu verankern.
Das Projekt PAS 2 deckt sämtliche Tätigkeitsbereiche des Staates ab. Die hauptsächlichen Ausgabensenkungen betreffen das Unterrichts-, Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Wirtschaft. Unter den von den Dienststellen vorgeschlagenen Massnahmen hat der Staatsrat jene berücksichtigt, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Leistungen zugunsten der Bevölkerung sowie auf die Gemeinden haben.
Auf Ebene der Einnahmenerhöhungen bestehen die hauptsächlichen Massnahmen in der Senkung gewisser Steuerrabatte und Standards, bei denen sich das Wallis im Vergleich zu den übrigen Kantonen grosszügiger zeigt. Es handelt sich beispielsweise um die Abzüge für Krankheitskosten, Berufsauslagen und Kinder.
Auswirkungen auf das Personal, die Subventionen und die Gemeinden
Was das Personal anbelangt, kann mit der eingehenden Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates dem Postulat des Grossen Rates mit dem Titel «optimierter Einsatz der Mitarbeiter statt Neuanstellungen» Folge gegeben werden. Die Umsetzung der PAS 2-Massnahmen beinhaltet die Nichterneuerung von 81,4 Stellen innerhalb des Staates, mehrheitlich im Unterrichtswesen, für eine Dauer von drei Jahren. Es wird keine Entlassungen ohne Versetzungsvorschlag geben. Angesichts der Massnahmen, die in den letzten Jahren bereits im Personalbereich ergriffen worden sind (Personalstopp, Koeffizient von 0,6 auf die progressive individuelle Erhöhung aufgrund der Leistung, die Erfahrungsanteile sowie auf die Leistungsprämie), und der unterdurchschnittlichen Personaldotation, wird der Koeffizient von 0,6 aufgehoben.
Die vom Kanton gewährten Beiträge sinken ihrerseits um 32,3 Millionen Franken.
Die Gemeinden sind mit zusätzlichen Aufwendungen in der Höhe von 5,8 Millionen Franken ebenfalls betroffen. Unter dem Strich ist das Projekt PAS – einschl. die beiden oben erwähnten Dekrete – für die Gemeinden allerdings positiv (+1,5 Millionen Franken).
Umsetzung
Die Massnahmen werden im Rahmen der Erarbeitung der kommenden Budgets definitiv beschlossen. Jene Massnahmen, die Gesetzesänderungen bedingen, werden in die Vernehmlassung geschickt und anschliessend dem Grossen Rat unterbreitet.
Für den Staatsrat bedingt das Projekt PAS Opfer und schwierige, aber unabdingbare Entscheide. Der Bund sowie zahlreiche andere Kantone mussten ebenfalls ähnliche Sparprogramme durchführen.