Grossraubtiere - Abschuss eines Wolfs in der Region Val-d’Illiez angeordnet
Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Val-d’Illiez angeordnet. Das Grossraubtier hat 12 Nutztiere in einer geschützten Situation getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.
Ein Wolfsabschuss wurde im Val-d’Illiez in der Region Chésery – Fontaine Blanche angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 12 getötete Nutztiere in geschützter Situation gezählt. Gemäss der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.
Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet wurden.
Der Abschussentscheid wird im Amtsblatt vom 22. Juli 2022 veröffentlicht. Die Bewilligung ist danach 60 Tage lang gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden.