Medienmitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Proaktive Wolfs-Regulierung 2024 - 2025 - Antrag an das Bundesamt für Umwelt

Der Staat Wallis hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von vier Rudeln beantragt. Dies entspricht etwa 25 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren. Wie bei der letzten proaktiven Regulierung 2023-2024 werden Jäger die Wildhüter unterstützen, nachdem sie eine spezielle Ausbildung absolviert haben. Der Kanton wendet damit die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) an, die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) am 1. Dezember letzten Jahres hat der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch um proaktive Regulierung der Wolfspopulation für den Zeitraum 2024 - 2025 eingereicht.

Das Ziel des Kantons Wallis ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe Probleme im Verhalten gegenüber Menschen oder betreffend Nutztierrissen zeigen oder gezeigt haben, wirksam zu minimieren. Um dies zu erreichen, beantragte der Kanton die Bewilligung für die vollständige Entnahme von vier Wolfsrudeln (Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules) von den derzeit elf Rudeln im Wallis (Stand 21. August 2024), was einer Gesamtentnahme von rund 25 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen entspricht. Für die anderen Rudel sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung zurzeit nicht erfüllt. Da sich die Situation der aktuellen Wolfspopulation im Kanton noch verändern wird und die Sömmerungssaison noch einige Wochen dauert, handelt es sich um ein erstes Regulierungsgesuch auf der Grundlage der aktuellen Kenntnisse für den Zeitraum 2024 - 2025. Dieses kann je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Anwesenheit nachgewiesen werden konnte, durch weitere Anträge ergänzt werden. Parallel zu den Abschüssen bleibt die weitere Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen von entscheidender Bedeutung.

Vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 werden die Vollzugsorgane des Kantons die Aufgabe haben, die Regulierungsmassnahmen durch Abschüsse umzusetzen und werden daher stark gefordert sein. Aus diesem Grund und vorbehältlich der vorgängigen Zustimmung des BAFU werden die Jagdberechtigten die Behörden während der Hochjagd (Patent G, A+B und A), der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und auf Wildschweine (Patent S) in den bewilligten Zonen unterstützen. Einige spezialisierte Jäger werden auch wiederum in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert. Wie im letzten Jahr findet wiederum eine spezielle Ausbildung für alle angemeldeten Jäger statt. Die proaktive Regulierung kann jedoch erst beginnen, wenn die Zustimmung des BAFU vorliegt.

Wolfsrudel nutzen von Natur aus grosse Gebiete, vor allem während der Wintersaison. Meldungen der Bevölkerung geben der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wichtige Informationen darüber, wo sich die Wölfe aufhalten. Aus diesem Grund ruft die Jagdverwaltung die Bevölkerung auf, Wolfsichtungen sofort dem Wildhüter des jeweiligen Sektors zu melden, insbesondere in Gebieten in der Nähe von Siedlungen.

Zukünftig sind der Verlauf dieses Gesuchs, die Einreichung von allfälligen weiteren Gesuchen sowie die Umsetzung laufend via Reporting vom Wolf gerissener Nutztiere und die entsprechenden Informationen auf der Homepage der DJFW verfügbar.

Foto © Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere