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Dienststelle für Energie und Wasserkraft
Neue Gesetzgebung im Energiebereich
Inkrafttreten des Energiegesetzes und seiner Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2025
Baubewilligungsgesuche müssen die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, wenn sie nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, also am 1. Januar 2025, eingereicht werden.
Es wird daher geraten, Projekte ab sofort nach den neuen Vorgaben zu planen.
Einschreibung Webinare und Workshops