Vernehmlassung - Reorganisation der Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) eröffnet die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Dieser beinhaltet eine strukturelle und territoriale Reorganisation der Betreibungs- und Konkursämter aufgrund der kontinuierlichen und markanten Zunahme des Arbeitsvolumens. Die vorgeschlagene Reorganisation steht im Einklang mit der neuen Immobilienstrategie des Kantons Wallis.
Die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen (DBK) sieht sich mit einer kontinuierlichen und markanten Zunahme des Arbeitsvolumens konfrontiert. Die zahlreichen umgesetzten Rationalisierungsmassnahmen der letzten Jahre reichen heute nicht mehr aus, um das stetig wachsende Arbeitsvolumen zu bewältigen.
Diese Tatsache und die zunehmende Komplexität der Dossiers erfordern eine Strukturanpassung der Betreibungs- und Konkursämter. Der Staatsrat strebt eine möglichst grosse Arbeitseffizienz bei Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der erbrachten Dienstleistungen an.
Aus diesem Grund hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur einen Vorentwurf für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Ein Kernelement des Vorentwurfs ist die Trennung der Konkurskreise von den Betreibungskreisen. Indem die beiden doch relativ unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche Konkurse und Betreibungen strukturell voneinander getrennt werden, können die Mitarbeitenden des Konkursbereichs ihre Aufgaben effizienter ausführen. Die meisten Westschweizer Kantone haben sich im Sinne einer besseren Arbeitsorganisation und einer professionellen Dossierbearbeitung für eine solche Kompetenzgruppierung entschieden.
Gemäss Vorentwurf soll der Kanton in zwei Konkurskreise und fünf Betreibungskreise eingeteilt werden. Massgebend für diese Lösung waren das regionale Gleichgewicht, die notwendige Grösse der Ämter im Hinblick auf eine rationelle Geschäftserledigung und die Beibehaltung bürgernaher Dienstleistungen. Die geografische Aufteilung der künftigen Betreibungs- und Konkursämter trägt der im Oktober 2018 verabschiedeten Immobilienstrategie des Kantons Wallis Rechnung. Diese sieht vor, dass bestimmte Dienstleistungen für die Bevölkerung mittelfristig an einem einzigen Standort pro geografische Region angeboten werden, grundsätzlich in Visp, Siders, Sitten, Martinach und Monthey. Die Reorganisation soll gestaffelt umgesetzt werden. So können die Arbeitsabläufe angepasst und die Kündigungsfristen der Mietverträge sowie die Verfügbarkeit der neuen Räumlichkeiten berücksichtigt werden.
Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsdokumente und der Fragebogen zur Stellungnahme sind auf der Internetseite des Kantons Wallis abrufbar (https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen). Die Dokumente können auch bei der Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen unter der E-Mail-Adresse spf@admin.vs.ch angefordert werden.
Bevor die Gesetzesrevision in Kraft treten kann (frühestens Anfang 2020, in gestaffelter Weise), muss sie vom Grossen Rat verabschiedet werden.