Suchtpolitik des Kantons Wallis - Zweiter Bericht zur Bestandsaufnahme und Evaluation
Der zweite Bericht des Experten Bernhard Eichenberger zur kantonalen Suchtpolitik beinhaltet eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Leistungen zur Suchtbehandlung im Kanton Wallis sowie eine Evaluation der Zusammenarbeit der einzelnen Leistungserbringer. Er zeigt auf, dass die bestehenden Angebote als gut beurteilt werden können, denn für jeden suchtkranken Menschen kann eine geeignete Therapie angeboten werden. Nichtsdestotrotz gibt der Bericht Empfehlungen bezüglich des Betreuungssystems ab. Darauf basierend hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) Massnahmen definiert.
2017 erstellte der unabhängige Experte in Suchtfragen Bernhard Eichenberger im Auftrag des DGSK einen ersten Bericht zur Stiftung Sucht Wallis, dessen Resultate am 17. Januar 2018 publiziert wurden. Auf Antrag der Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration des Grossen Rates und auf der Grundlage von Einzelbefragungen mit etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ergänzt der Zusatzbericht vom 24. September 2018 die Ergebnisse des durchgeführten Audits.
Im Rahmen des im Mai 2018 zugeteilten zweiten Mandats des DGSK, arbeitete Bernhard Eichenberger Vorschläge für ein kohärentes Konzept für ambulante und stationäre Leistungen unter Einbindung der Psychiatrie und Suchtmedizin aus. Er führte eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Leistungen zur Suchtbehandlung im Kanton Wallis durch und analysierte, wie die Zusammenarbeit der einzelnen Leistungserbringer und der Informationsaustausch zwischen diesen ausgestaltet ist.
Die Suchtbehandlung im Kanton Wallis besteht aus einem sozialtherapeutischen und einem medizinischen Bereich. Die Situation kann als gut beurteilt werden, denn der Bericht hält fest, dass mit dem vorhandenen System und dem bestehenden Angebot, für jeden suchtkranken Menschen eine für ihn geeignete Therapie besteht. Dadurch werden die wesentlichen Anforderungen an eine zielführende Suchtbehandlung erfüllt. Das kantonale Konzept entspricht nach Ansicht des Experten der Nationalen Strategie Sucht. Aufgrund der Vorteile, die sich ergeben, wenn das Angebot an sozialtherapeutischen Dienstleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich unter demselben Dach gebündelt wird, soll die Stiftung Sucht Wallis als kantonale Referenzinstitution für Suchtfragen beibehalten werden.
Nichtsdestotrotz zeigt der Bericht auch Verbesserungspotentiale auf und formuliert Empfehlungen. Diese betreffen die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, die Verbesserung des Indikationsverfahren, die Unabhängigkeit des ambulanten Bereichs der Stiftung Sucht Wallis, die Klärung der Verantwortung und der Risiken im Kontext der Erfahrungspädagogik, den Angebotsausbau für das begleitete Wohnen und das Job-Coaching sowie die Evaluation der Wirksamkeit von Behandlungen und des Mindestbedarfs in Institutionen. Gemäss dem Experten, soll die Auslastung bei mindestens 80 Prozent festgelegt werden. Bei tieferer Auslastung muss das Angebot neu beurteilt werden, auch angesichts eines voraussichtlich sinkenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in der ganzen Schweiz.
Aufgrund dieser Empfehlungen hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur folgende Massnahmen beschlossen:
- Seit 2001 wird der empfohlene IGT (Indice de Gravité d’une Toxicomanie) im ambulanten Bereich und seit 2003 im Beherbergungsbereich systematisch angewandt. Der Indikationsprozess wird gemäss den Empfehlungen des Experten im Leistungsmandat präzisiert.
- Die Unabhängigkeit zwischen den ambulanten Beratungsstellen der Stiftung Sucht Wallis und den stationären sozialtherapeutischen Institutionen wird im Leistungsvertrag festgehalten.
- Der Zusammenarbeitsvertrag mit Spital Wallis wird überarbeitet, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verstärken. So können Komorbiditäten noch effizienter diagnostiziert und behandelt werden.
- Das Leistungsmandat wird um das Begleitete Wohnen und das Job-Coaching erweitert. Das Job-Coaching ist im Leistungsvertrag 2018 als Pilotprojekt ausgewiesen und wird von einigen Klienten bereits genutzt. Das begleitete Wohnen wird in das Leistungsmandat der Stiftung Sucht Wallis integriert.
- Das bestehende «Integrierte Monitoring» wird zu einem Case Management-Konzept weiterentwickelt, um die Qualität und Wirksamkeit des Betreuungssystems für abhängige Personen langfristig zu gewährleisten.
- Die sozialtherapeutischen Einrichtungen und ambulanten Beratungsstellen werden zukünftig Leistungsmandate einzig mit der Dienststelle für Sozialwesen abschliessen. Während der stationäre Bereich bereits bei der Dienststelle für Sozialwesen angegliedert ist, waren die ambulanten Beratungsstellen bisher der Dienststelle für Gesundheit zugeordnet.
Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sucht Wallis die nötigen Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die Evaluation der Wirksamkeit von Behandlungen und Leistungen, vorgenommen.
Der Experte hat diesen Bericht dem Staatsrat wie auch der thematischen Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration vorgestellt.
Zur Erinnerung: Im Jahr 2018 wurden bereits Massnahmen aufgrund der Empfehlungen aus dem ersten Bericht von Bernhard Eichenberger über die Stiftung Sucht Wallis umgesetzt. Der Stiftungsrat wurde erneuert und ein neuer Generaldirektor trat sein Amt an. Das DGSK hatte ausserdem die Umsetzung eines Personalmanagementkonzepts, die Ausarbeitung eines Qualitätsmanagementsystems sowie die Aktualisierung des Betreuungskonzepts der Institutionen in Salvan und Sitten gefordert. Diese Massnahmen wurden durchgeführt. Im Herbst erhielt die Stiftung die QuaTheDa-Rezertifizierung, eine vom Bundesamt für Gesundheit entwickelte Qualitätsnorm für die Bereiche Sucht, Prävention und Gesundheitsförderung.