Videoüberwachung - Der Staatsrat verzichtet auf die Unterbreitung eines Gesetzesentwurfs
Der Staatsrat hat beschlossen, die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs über die Videoüberwachung für den Kanton nicht fortzusetzen. Die jüngste Revision des Polizeigesetzes hat es ermöglicht, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen über den Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten auf kantonaler Ebene zu integrieren. Die Gemeinden werden weiterhin ihre eigenen Regelungen festlegen, entsprechend der Position, die sie im Vernehmlassungsverfahren eingenommen haben.
Ende 2017 hat der Staatsrat einen Vorentwurf des Gesetzes über die Videoüberwachung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel dessen war es, den Einsatz von Videoüberwachungsgeräten an öffentlichen Orten durch die Behörden im gesamten Kantonsgebiet zu harmonisieren.
In Rahmen dieser Vernehmlassung haben sich die Gemeinden gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Sie sind der Ansicht, dass ein spezielles Gesetz über die Videoüberwachung nicht erforderlich ist. Sie ziehen das geltende Prinzip vor, wonach jede Gemeinde ihre eigenen kommunalen Vorschriften erlassen kann.
Der Staatsrat hat daher beschlossen, dem Grossen Rat keinen Gesetzesentwurf über die Videoüberwachung vorzulegen. Der Staat Wallis verfügt seit dem 1. Januar 2018 auf kantonaler Ebene über ein vollständig überarbeitetes Polizeigesetz und eine Verordnung über Video- und Audioüberwachungsmassnahmen durch die Kantonspolizei. Diese Rechtsgrundlagen sind ausreichend, da der Kanton nicht beabsichtigt, die Videoüberwachung für andere Zwecke als die öffentliche Sicherheit einzusetzen.
Auf kommunaler Ebene behalten die Gemeinden die Möglichkeit, kommunale Reglemente zu erlassen, die vom Generalrat oder der Urversammlung gebilligt und vom Staatsrat homologiert werden. In der Vorbereitungsphase können die Gemeinden beim Datenschutzbeauftragten eine Vormeinung einholen.
Der Staatsrat hat die Gemeinden in einem Schreiben daran erinnert, dass sie unter keinen Umständen ein Videoüberwachungssystem installieren dürfen, ohne ein entsprechendes kommunales Reglement dafür zu haben.