Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Erste Bilanz der in Betrieben und auf Baustellen durchgeführten Kontrollen

01/04/2020 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Seit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrats über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) werden durch die SUVA Kontrollen auf Baustellen durchgeführt, während das kantonale Arbeitsinspektorat die anderen Sektoren, insbesondere die Industrie, den Detailhandel und die Take-Away-Gastronomiebetriebe kontrolliert. Während die Vorschriften des BAG in den Betrieben im Allgemeinen relativ gut eingehalten werden, ist die Situation auf den Baustellen ein wenig besorgniserregender. Es gibt viele Korrekturwünsche, aber die Unternehmen im Bau- und Verarbeitungsgewerbe reagieren proaktiv auf die angeforderten Massnahmen. Ein Aktivitätsverbot für ein auf die Verarbeitung von Bewehrungsstahl spezialisiertes Unternehmen wurde erstmalig ausgesprochen. Weitere befinden sich in Vorbereitung. Um die Kontrollen auf den Baustellen zu intensivieren, stellt der Staat Wallis der SUVA mehrere kantonale Inspektoren zur Verfügung.

Gemäss den Kriterien der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) sind verschiedene Wirtschaftszweige weiterhin tätig. Die Arbeitgeber müssen jedoch vorbeugende Massnahmen ergreifen, um die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und sozialer Distanzierung zu erfüllen. Die Kantone und die SUVA sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig.

Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) und die SUVA haben in den letzten Wochen zahlreiche Kontrollen durchgeführt. Die DAA hat festgestellt, dass die Vorschriften des BAG von den Unternehmen im Allgemeinen relativ gut eingehalten werden. Die Situation auf den Baustellen ist gemäss SUVA hingegen etwas besorgniserregender. Es gibt viele Korrekturwünsche, aber die Unternehmen im Bau- und Verarbeitungsgewerbe reagieren relativ proaktiv auf die erforderlichen Massnahmen und sind dabei, die festgestellten Probleme zu korrigieren. Die Zwei-Meter-Abstandsregel, die bei Fahrten zu den Baustellen und bei Arbeiten, die von zwei oder mehr Arbeitnehmern ausgeführt werden müssen, ist oft nur schwer einzuhalten.

Die im Wallis auf Baustellen tätigen SUVA-Inspektoren werden von vier Kollegen unterstützt, welche die allen Unternehmen in der Westschweiz zur Verfügung stehende SUVA-Hotline betreiben. Ein Aktivitätsverbot für ein auf die Verarbeitung von Bewehrungsstahl spezialisiertes Unternehmen wurde erstmalig ausgesprochen. Weitere befinden sich in Vorbereitung. Um die Kontrollen auf den Baustellen zu intensivieren, stellt der Staat Wallis der SUVA mehrere kantonale Inspektoren zur Verfügung.

In den anderen Tätigkeitsbereichen haben die meisten Unternehmen Massnahmen umgesetzt, und die festgestellten Mängel sind meist geringfügig. In der vergangenen Woche wurden rund 100 Kontrollen durchgeführt. In den Geschäften wurden grosse Anstrengungen unternommen. Es muss berücksichtigt werden, dass die empfohlenen Massnahmen in diesem Sektor im Allgemeinen eingehalten werden, auch wenn einige wenige Risikosituationen noch zu prüfen sind. Im Industriesektor wurden in den besuchten Unternehmen keine ernsthaften Probleme festgestellt, und es ist zu beachten, dass auch grosse Anstrengungen zum Schutz der Arbeitnehmer unternommen wurden. Viele Fragen kommen aus dem Bereich des Handwerks (Werkstätten, Garagen, Karosserien usw.) und werden in den kommenden Tagen abgeklärt. Die Rechtsabteilung der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse steht den Unternehmen auch täglich zur Beantwortung ihrer Fragen zur Verfügung.

Das SECO hat gestern beschlossen, die SUVA zur Unterstützung der Arbeitsinspektorate nicht nur mit der Überwachung der Baustellen gemäss Empfehlungen des BAG, sondern auch mit jener von gewissen anderen Industrie- und Handwerksbranchen zu beauftragen. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um das Risiko der Verbreitung von COVID-19 so weit wie möglich zu begrenzen.

In dieser Hinsicht wird der Staat Wallis dafür sorgen, dass eine gute Koordination zwischen den verschiedenen Durchführungsorganen umgesetzt wird, damit die verfügbaren Kräfte vor Ort optimal eingesetzt werden.