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Coronavirus (COVID-19) - Zweite Etappe der Lockerung der Massnahmen ab dem 11. Mai

30/04/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Der Bundesrat hat die zweite Etappe der Lockerung der Massnahmen ab dem 11. Mai bestätigt. Dabei wird der Präsenzunterricht für die Klassen der obligatorischen Schulzeit wiederaufgenommen und ein nationales Schutzkonzept zur Sicherheit von Schüler- und Lehrerschaft umgesetzt. Der Staat Wallis ist erfreut über den Entscheid des Bundes und die Koordination zwischen den Mitgliedskantonen der Erziehungsdirektoren-Konferenz der Westschweiz und des Kantons Tessin (CIIP). Derzeit wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebs für alle Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit in Begleitung des Schutzkonzeptes des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vorbereitet. Zusätzlich zur Öffnung sämtlicher Läden wird eine Öffnung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen im Wallis möglich sein. Die Öffnung der Restaurants ist ein erstes Zeichen im Hinblick auf die Wiederbelebung des Tourismussektors. Das Wallis erwartet jedoch klare Antworten auf die vielen Fragen, damit die Sommersaison in Ruhe vorbereitet werden kann.

Stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts für die obligatorische Schulzeit
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Begleitung des Schutzkonzepts des Bundes erfordert eine Anpassung der Lehrmethoden und Regeln an der Schule. Das Wallis hat in Absprache mit den anderen Westschweizer Kantonen eine stufenweise Rückkehr in die Schule beschlossen.

Die Schülerinnen und Schüler der Zyklen 1 (1H-4H) und 2 (5H-8H) nehmen in der Woche vom 11. Mai in kleineren Gruppen (Halbklassen) und abwechslungsweise am Unterricht teil. So wird eine stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts ermöglicht und das Erlernen der Präventionsmassnahmen erleichtert. Ab dem 18. Mai findet der Unterricht in normaler Form (ganze Klasse und normale Schulzeiten) statt.

Den Schülerinnen und Schülern des Zyklus 3 (Orientierungsschule), bei dem die Schulen stärker zentralisiert sind und es spezifische Transportprobleme gibt, wird der Unterricht über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen in aufgeteilten Klassen erteilt.

Der Schul- und Ferienplan sieht für das Oberwallis Frühlingsferien im Mai vor, daher wird der Unterricht ab dem 11. Mai gestaffelt aufgenommen und der normale Unterricht nach den Ferien. In den Tourismusregionen, in denen vom 11. bis zum 25. Mai Ferien sind, findet der Präsenzunterricht mit dem Erlernen der Schutzmassnahmen direkt nach den Ferien in ganzen Klassen statt.

Die Schülerinnen und Schüler, die aus Gesundheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, dürfen nicht benachteiligt werden. Deshalb wird in diesen Fällen der Fernunterricht verlängert. Die Wiederaufnahme des Unterrichts ermöglicht nicht nur, dass die Schülerschaft das Erlernte weiter ausbauen und festigen kann. Sie trägt insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder einem ungünstigen Umfeld auch zu einer Verbesserung des sozialen Wohlergehens und zu mehr Gerechtigkeit bei.

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung lobt das Engagement und die gute Zusammenarbeit sämtlicher Partner der Walliser Schule im Hinblick auf diese Wiederaufnahme. Der Westschweizer Verband der Walliser Elternvereine (Fédération romande des associations de parents d'élèves du Valais, FRAPEVs) sowie die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer und der Schuldirektionen unterstützen die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und arbeiten eng mit der Dienststelle für Unterrichtswesen zusammen, um möglichst gute Arbeitsbedingungen für Schüler- und Lehrerschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die Einhaltung der Hygienebestimmungen zu garantieren. Die Walliser Regierung erinnert daran, dass die Einhaltung der Distanzregeln durch die Erwachsenen auch auf dem Schulgelände nach wie vor äusserst wichtig ist.

Die organisatorischen Einzelheiten (Transporte, Klassenaufteilung, ...) im Hinblick auf den 11. Mai werden in den nächsten Tagen von den Schuldirektionen und Gemeinden kommuniziert.

Beschluss zu den gymnasialen Maturitätsprüfungen, Berufsmaturitätsprüfungen und Diplomprüfungen der Fachmittelschule (FMS)

Der Staat Wallis ist erfreut über den Beschluss des Bundesrats, der dem Antrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) entspricht. Während die mündlichen Prüfungen in der ganzen Schweiz gestrichen werden, steht es den Kantonen frei, die schriftlichen Prüfungen durchzuführen oder nicht. Der Staat Wallis bestätigt, dass der Kanton diese Abschlussprüfungen nicht organisieren wird (weder mündliche noch schriftliche).

Die Tatsache, dass die Matura- und Diplomprüfungen dieses Jahr gestrichen werden müssen, schmälert auf keinen Fall den Ausbildungswert dieser Prüfungen für die Schülerinnen und Schüler. Dank dem Fernunterricht, den die Lehrpersonen erteilen, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen fortgesetzt: Online-Prüfungen, mündliche Prüfungen über Teams usw. Sie haben Gelegenheit, ihre Synthesefähigkeiten auszubauen und das Erlernte zu festigen. Den Schülerinnen und Schülern werden diese Prüfungen zwar vorenthalten, dafür haben sie aber Erfahrungen im selbstständigen Lernen gesammelt, die für ihr künftiges Studium sehr wertvoll sein werden.

Familienergänzende Betreuungsstrukturen
Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts kehren Kindertagesstätten und Tageseltern-Netzwerke zum Normalbetrieb zurück. Angesichts der ausserordentlichen Lage fordert das Departement für Volkswirtschaft und Bildung, dass weiterhin Solidarität an den Tag gelegt wird, um pragmatische Lösungen für Kinder ohne Betreuungslösung zu finden. Es wird den Betreuungseinrichtungen ebenfalls erlaubt, ihre Kapazität nach Möglichkeit hochzufahren.

Tourismus
Der Staat Wallis ist zufrieden mit dem Zeichen, das mit der Wiedereröffnung von Läden, Restaurants, Museen und Bibliotheken sowie der Wiederaufnahme der sportlichen Aktivitäten gesetzt wurde, bedauert aber, dass der Bundesrat keine Unterstützung und keinen Zeitplan für die Wiederbelebung des Tourismus vorgesehen hat. Es wurden keine Informationen über die Bedingungen für die Wiedereröffnung von Bergbahnen, Freizeitaktivitäten (Schwimmbäder, Zoos,
Erlebnisparks) und die Durchführung von Veranstaltungen von angemessener Grösse, die wesentliche Elemente eines attraktiven touristischen Angebots sind, vorgelegt. Deshalb wissen nicht alle Tourismusakteure, wie sie sich auf die Sommersaison vorbereiten sollen.

Als wichtige Tourismusdestination muss sich das Wallis nun so schnell wie möglich auf dem Schweizer Markt positionieren. Deshalb wird dieses Wochenende eine von Valais/Wallis Promotion (VWP) geleitete Werbekampagne mithilfe der ausserordentlichen Finanzierung des Kantons lanciert. Dabei geht es darum, die Schweizerinnen und Schweizer zu ermutigen, ihre Ferien im Wallis zu verbringen, sobald die Einschränkungen aufgehoben werden. Sie wird je nach Entwicklung der allgemeinen Lage bis zum nächsten Winter in mehreren Phasen durchgeführt. In der ersten Phase soll die Lust auf Ferien im Wallis geweckt werden. In einer zweiten Phase wird dann der Konsum von lokalen Produkten und die Nutzung der Angebote beworben. Die Einzelheiten der Kampagne werden am Freitag, 1. Mai von VWP kommuniziert.

Landwirtschaft
Die Schliessung der öffentlich zugänglichen Einrichtungen hat zu einem starken Absatzrückgang bei landwirtschaftlichen Produkten geführt. Am stärksten betroffen sind Wein und Käse. Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung ist sich der Schwierigkeiten beim Verkauf dieser Spezialitäten bewusst. Deshalb wurde VWP aufgefordert, im Rahmen der oben beschriebenen Werbekampagne besonderes Augenmerk darauf zu richten. Die Lage in der Landwirtschaft im Allgemeinen wird ausserdem genau beobachtet, um die Branche bei der Wiederaufnahme zu unterstützen.

Läden und Märkte
Ab dem 11. Mai können alle Läden und Märkte wieder Kundschaft empfangen, wenn sie die Einhaltung der Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gewährleisten. Die Öffnung der öffentlich zugänglichen Einrichtungen gemäss den vom Bund festgelegten Bedingungen und in Begleitung des erstellten Schutzkonzeptes lässt für die Gastronomie, die von den Massnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 direkt betroffen war, viele Fragen offen.