Medienmitteilung

Beteiligungen des Staates - Staatsrat will unter seinen Vertreterinnen und Vertretern in den Führungsorganen ein Drittel Frauen

20/07/2020 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Der weibliche Anteil in den Beteiligungen des Staates an juristischen Personen und anderen Einrichtungen beträgt bislang 15,6 Prozent. Der Staatsrat hat beschlossen, diesen bis zum 31. Dezember 2024 auf 33 Prozent anzuheben. Wie auch bei den Verwaltungskommissionen obliegt es dem Kantonalen Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) die Dienststellen aufzufordern, Kandidaturen von Frauen einzureichen. Ausserdem wird das Amt eine Vormeinung abgeben. Ein Ziel und eine Massnahme, die ein starkes Zeichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind.

Zahlen
Wie in den meisten politischen Instanzen sind die Frauen in den Verwaltungs- und Stiftungsräten weiterhin untervertreten. Ende Oktober 2019 zählte der Staat in den 126 Institutionen und Stiftungen, in denen er beteiligt ist, insgesamt 147 Personen. Dies entspricht 23 Frauen und 124 Männer, somit einem weiblichen Anteil von 15,6 Prozent. Der Staatsrat ist davon überzeugt, dass Frauen in diesen Instanzen eine wichtige Rolle spielen und will diese Untervertretung beheben. Er hat sich zum Ziel gesetzt, unter seinen eigenen Vertreterinnen und Vertretern in diesen Organen bis zum 31. Dezember 2024 eine Frauenvertretung von 33 Prozent zu erreichen.

Verfahren
Ab sofort werden die Dienststellen aufgefordert, bei der Ersetzung eines demissionierenden Mitglieds aktiv nach Frauen zu suchen. Sie sollen von den involvierten Stellen verlangen, für jeden vakanten Platz mindestens eine Kandidatin vorzuschlagen. Das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) seinerseits steht den Dienststellen zur Verfügung, um sie bei der Suche nach Kandidatinnen zu unterstützen. Hierzu wird es die potenziell interessierten Walliser Frauen informieren und die Liste, die es zur Erneuerung der Verwaltungskommissionen führt, fortwährend ergänzen. Ausserdem wird beim Ernennungsverfahren bei wichtigen Staatsbeteiligungen eine Vormeinung des KAGF eingeführt, wie es bereits bei den Verwaltungskommissionen der Fall ist.

Die jüngste Erneuerung der Verwaltungskommissionen hat gezeigt, dass mit dieser Art von Massnahme eine effektive Änderung herbeigeführt werden kann. In einer einzigen Legislaturperiode wurde es dadurch ermöglicht, die Frauenvertretung in diesen Kommissionen um sechs Punkte zu erhöhen. Inzwischen machen die Frauen in den Verwaltungskommissionen 33,3 Prozent der Mitglieder aus, was dem Ziel des Staatsrates entspricht.

Revision des kantonalen Gesetzes über die Beteiligung des Staates
Die Gesetzesrevision über die Beteiligung des Staates an juristischen Personen und anderen Einrichtungen (GBetSt) wurde vom Grossen Rat am 13. November 2019 verabschiedet. Obwohl bei dieser Revision nicht ein spezifischer Artikel zur Gleichstellung von Mann und Frau aufgenommen wurde, äusserte sich das Parlament klar dazu, dass der Staatsrat den Anteil der Frauen in den Beteiligungen des Staates erhöhen soll. Indem ein klar beziffertes Ziel gesteckt wird und die Dienststellen mit der Involvierung des KAGF verpflichtet werden, sich für eine Erhöhung der Frauenvertretung einzusetzen, geht der Staat klar weiterhin in diese Richtung.