Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Verstärkung der Gesundheitskontrollen in Einrichtungen

10/08/2020 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Gemäss den Anforderungen der neuen Richtlinie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verstärkt der Kanton Wallis die Gesundheitskontrollen bei Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Veranstaltern. Ebenfalls präzisiert wurde die Umsetzung des Staatsratsentscheides vom 15. Juli bezüglich der öffentlichen Einrichtungen. Diese Massnahmen sollen das Entstehen neuer Ausbruchsherde von COVID-19 verhindern. Die Kontrollen werden sich auf die Einhaltung der Schutzkonzepte gegen das Coronavirus konzentrieren. Sie werden durch die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) für Unternehmen und die Gemeindebehörden für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen durchgeführt.

Während der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen haben die COVID-19 Infektionen in der Schweiz zugenommen. Es gab verschiedene Ausbrüche im Familienkreis, aber auch in Unternehmen oder bei Zusammenkünften in Bars und Clubs.

Um ein Wiederaufflammen der Epidemie zu verhindern, hat das BAG beschlossen, die Kontrollen der Umsetzung der Schutzkonzepte zu verstärken. Die Kantone sind die zuständige Behörde in diesem Bereich. Sie müssen häufiger überprüfen, ob angemessene Schutzkonzepte existieren und diese in den Unternehmen, den öffentlich zugänglichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen umgesetzt werden. Die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzmassnahmen muss insbesondere in den als gefährdet identifizierten Sektoren überprüft werden. Die Kantone müssen dem BAG wöchentlich über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und die angeordneten Massnahmen berichten.

In Unternehmen, bei Veranstaltungen und öffentlich zugänglichen Einrichtungen wird das Vorhandensein eines angemessenen Schutzplans und dessen Anwendung überprüft, einschliesslich der Information des Personals, der Anbringung von Schutzmassnahmen für Kundinnen und Kunden, der Einhaltung des sozialen Abstands von 1,5 Metern und des Tragens einer Schutzmaske durch Angestellte, wenn die Einhaltung des Abstands nicht möglich ist. In Bars, Nachtclubs und anderen Einrichtungen mit einer Dauergenehmigung zur Öffnung nach Mitternacht und in welchen der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, wird eine Beschränkung auf 100 gleichzeitig anwesenden Personen und die Erfassung der Kundendaten ab 20 Uhr ebenfalls überprüft.

Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse führt Kontrollen in Beherbergungsbetrieben, Geschäften und Unternehmen durch, einschliesslich derer, die an der Zubereitung von Fleisch, Fisch, Milch, Obst und Gemüse beteiligt sind. Die Gemeindebehörden werden, im Prinzip durch die Gemeindepolizei, Kontrollen in Restaurants, Nachtclubs, Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen sowie bei Veranstaltungen und Events durchführen.

Die kantonalen Behörden zählen auf die Verantwortung eines jeden einzelnen, um sicherzustellen, dass die Schutzpläne überall angewendet werden. Die mit den Prüfungen beauftragten Stellen haben vor allem eine präventive und beratende Rolle. Bei geringfügigen Verstössen gegen die Schutzmassnahmen haben die Unternehmen und Betriebe somit 48 Stunden Zeit, um sich auf den Stand der Richtlinien zu bringen. Bei Nichtvorhandensein des Schutzkonzepts oder bei Verweigerung der Zusammenarbeit können die Behörden jedoch Massnahmen bis hin zur Schliessung der Einrichtung anordnen.