Medienmitteilung

Neue Beherbergung für Frauen - Im Chablais wird eine Unterkunft für Opfer von häuslicher Gewalt eröffnet

03/09/2020 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Dank der Unterstützung des kantonalen Amtes für Gleichstellung und Familie (KAGF) und der Dienststelle für Sozialwesen verfügt nun auch der unterste Kantonsteil über eine Beherbergungsmöglichkeit für Opfer von häuslicher Gewalt. Damit wird im Einklang mit dem Gesetz über häusliche Gewalt, das ein bedarfsgerechtes Angebot in diesem Bereich vorschreibt, eine Lücke im kantonalen Dispositiv geschlossen.

Hintergrund

Für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, fehlte bisher im Chablais eine entsprechende Unterkunft. Dies bedeutete für die betroffenen Frauen keinen Schutz, da der Wohnort mit einer zu weiten Entfernung der Arbeitsstelle oder zur Schule der Kinder nicht vereinbar war.

Das neue Angebot

Dank der Stiftung l’EssentiElles sowie der Unterstützung des kantonalen Amtes für Gleichstellung und Familie (KAGF) und der Koordinationsstelle für soziale Leistungen der Dienststelle für Sozialwesen verfügt nun auch das Chablais über eine Unterbringungsmöglichkeit für Opfer von häuslicher Gewalt. Hier finden Frauen mit oder ohne Kinder kostenlos einen sicheren Zufluchtsort, wo ihre Anonymität gesichert ist und sie von Fachpersonen des Walliser Hilfsnetzwerks beraten und unterstützt werden. Die Aufenthaltsdauer variiert je nach Ausgangssituation, ist aber grundsätzlich auf einen Monat beschränkt. Die neue Unterkunft bietet Platz für zwei Frauen samt Kindern. Bis Dezember 2021 handelt es sich um eine Testphase, danach wird über die definitive Weiterführung des Angebots entschieden.

Rechtlicher Rahmen

Gemäss Art. 15 des kantonalen Gesetzes über häusliche Gewalt haben die staatlichen Stellen darauf zu achten, « dass das zur Verfügung stehende Angebot an notfallmässigen Aufnahme- und Betreuungseinrichtungen für Opfer und deren Kinder dem Bedarf entspricht. » Die Istanbul-Konvention, welche am 1. April 2018 in der Schweiz in Kraft getreten ist, sieht ebenfalls entsprechende Bestimmungen vor. Im Jahr 2019 beherbergten die drei bestehenden Walliser Beherbergungseinrichtungen 81 Personen (47 Erwachsene und 34 Kinder). Insgesamt wurden 923 Übernachtungen von Erwachsenen und 903 Übernachtungen von Kindern verzeichnet.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden die Standorte der Aufnahmeeinrichtungen nicht genannt.

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