Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung - Vernehmlassung zu Gesetzesvorentwurf
Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) in die Vernehmlassung. Diese Revision zielt hauptsächlich darauf ab, im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen für Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung zu sorgen. Ferner werden zwei weitere Änderungen aufgenommen, die sich auf die Erläuterungen zu den kantonalen Abstimmungen und das Verfahren zur teilweisen Auszählung der per Post abgegebenen Stimmen beziehen.
Infolge der Annahme der Motion «Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung» soll der Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) vorschlagen.
Der vom Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) ausgearbeitete Vorentwurf setzt hauptsächlich zwei Schwerpunkte:
- Offenlegung der Partei- und Kampagnenkonten;
- Offenlegung der Spenden von juristischen und natürlichen Personen ab 5000 Franken.
So sieht der Vorentwurf vor, dass Parteien und Kampagnenkomitees der Öffentlichkeit Einsicht in ihre Konten und Spenderlisten gewähren. Die betreffenden Informationen müssen innert einer Frist von zehn Tagen jeder Person mitgeteilt werden, die ein entsprechendes schriftliches Gesuch stellt. Gemäss dem Vorentwurf gilt dieses Öffentlichkeitsprinzip für kantonale Parteien, kantonale Urnengänge sowie die Kandidaten und Kandidatinnen für die kantonalen Wahlen. Insbesondere aus Gründen des Aufwands wurde davon abgesehen, dieses Prinzip auf kommunale Parteien sowie kommunale Wahlen und Abstimmungen anzuwenden.
Im Übrigen wurde eine weitere vom Grossen Rat angenommene Motion (Recht auf Meinungsäusserung bei Abstimmungen) in den Vorentwurf eingearbeitet. Damit soll die Praxis formalisiert werden, wonach das Referendums- oder Initiativkomitee einen Text oder ein Argumentarium verfassen kann, den oder das der Staatsrat anschliessend in seiner erläuternden Botschaft zur betreffenden kantonalen Abstimmung übernimmt. Der Staatsrat kann weiterhin – wie es auch das Bundesrecht vorsieht – Kommentare ablehnen oder abändern, die ehrverletzende Ausdrücke enthalten, offenkundig nicht der Wahrheit entsprechen, irrelevant oder zu lang sind.
Schliesslich verlegt der Vorentwurf die Frist, ab der das Auszählbüro die Teilauszählung der brieflichen Stimmabgabe oder der Stimmabgabe durch Hinterlegung bei der Gemeinde vornimmt, auf den Donnerstag vor dem Urnengang. Bei der Teilauszählung werden die Übermittlungsumschläge geöffnet und die Stimmberechtigung des Absenders geprüft. Anschliessend werden die Stimmcouverts ungeöffnet in die entsprechende Urne gelegt.
Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne materielle Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das DSIS ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsdokumente und der Fragebogen für die Stellungnahme sind auf der Internetseite des Kantons Wallis abrufbar: https://www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen. Die Stellungnahmen sind bis zum 30. Dezember 2020 einzureichen.