Vernehmlassung Vorentwurf der Teilrevision des Gesetzes über die Rechte und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen (GREMB)
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) gibt einen Vorentwurf zur Teilrevision des aus dem Jahre 1991 stammenden Gesetzes über die Eingliederung von behinderten Menschen in die Vernehmlassung. Diese Anpassung des Gesetzes ist notwendig, um den Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UNO-BRK) gerecht zu werden.
Die Schweiz hat sich verpflichtet, die durch die Vereinten Nationen gewährleisteten Rechte für Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) zu garantieren und die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen. Auch die Kantone sind damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Umsetzung der UNO-BRK verpflichtet. Daher ist eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen von 1991 notwendig.
Die wichtigsten Änderungen des Vorentwurfs, erstellt durch das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK), betreffen folgende Elemente:
- Anpassung des Gesetzestitels;
- Anpassung des Zweckartikels unter Einbezug der Rechte von Menschen mit Behinderungen;
- Hinzufügen eines neuen Kapitels 5A über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Bestimmungen zu deren Um- und Durchsetzung. Im Zentrum stehen das Benachteiligungsverbot, Förderungsmassnahmen, sowie allgemeine Anforderungen an Zugänglichkeit und Kommunikation;
- Änderungen an der Organisationsstruktur im Kapitel 6 mit Schaffung einer Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Neuregelung der Verantwortlichkeiten sowie des Verfahrens zur Koordination, Planung und Überwachung der Umsetzung der behindertenrechtlichen Gesetzgebung;
- Anpassung der Terminologie «Menschen mit Behinderungen».
Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das DGSK ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsdokumente sowie ein Formular zur Erleichterung der Stellungnahmen sind auf der Internetseite des Kantons Wallis verfügbar unter https://www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen oder bei der Dienststelle für Sozialwesen unter sas@admin.vs.ch erhältlich.
Die Frist für die Stellungnahmen läuft bis zum 28. Oktober 2020.